— XII —
Begleitschein-Regulativ tritt mit dem 1. Februar 1870 in Kraft
— Ilnhaltsverzeichniß dazu
Behörden, (. Gerichtsbehörden — Unterbehörden.
Beiträge zur Landes- Immobilim, Brandversicherungsanstall — deren Er-
höhung in den Jahren 1869 und 1870.
Bergacademie zu Freiberg — Errichtung einer Direction für selbige nach
Aufhebung des dasigen Oberbergamts, bestehend aus einem Versitenden
und zwei bergacademischen Lehrern
— — die von den Gerichtsbehörden an die Direction derselben anstatt an
das frühere dasige Oberbergamt zu richtenden Anzeigen betreffend
Bergamt zu Freiberg — Bestimmung über das Rangverhältniß des Vergamis-
directors und der ordentlichen Mitglieder desselben
— (I. Oberbergamt zu Freiberg.
Bergamtsassessoren zu Freiberg — deren Rangverhältniß
Bergamtsdirector zu Freiberg — dessen Rangverhältniß
Bestrafung, s. Disciplinarbestrafung in der Armee.
Betriebsleitung auf der Staatseisenbahnlinie Dresden-Chemnitz — die-
selbe ist der Staatseisenbahndirection zu Dresden übertragen worden
— altf der Staatseisenbahnlinie der Zweigeisenbahn Chemnitz-Haynichen
— dieselbe ist der Staatseisenbahndirection zu Leipzig übertragen worden
Beurlaubtenstand, s. Todesfälle von beurlaubten Soldaten r2c.
Bezirksärzte, s. Prüfungen, staatsärztliche.
Bezirksarmenverein zu Sorga — dessen Statuten werden bestätigt
Bezirksgerichtliche Strafsachen, s. Strafsachen, bezirksgerichtliche.
Bezirksthierärzte, s. Thierheilkunde.
Bier und Branntwein — Herstellung der Verkehrsfreiheit mit Bier und
Branntwein zwischen den Staaten des Norddeutschen Bundes und dem
Großherzogthume Hessen
— — Verzeichniß der Uebergangsstraßen und Abfertigungsstellen an ven
Grenzen obiger Staaten einerseits und Bayern, Württemberg und
Baden andererseits
Bier, mit dem Anspruche auf Steuervergütung ausgehendes inländisches die
zur Abfertigung desselben beziehungsweise zur Ertheilung der Aus-
gangsbescheinigung befugten Steuerstellen .
—-—Verze1chmßdercteuerstellen..
Binnenland—Ausführungdermden§§119 124 und 125 des Vereins-
gollgesetzes vom 1. Juli 1869 über die Waaren-Controle in selbigem
und im Grenzbezirke enthaltenen Bestimmungen
Böhmen, Königreich, — in Folge veränderter Behördenorganisation! im König-
reiche Böhmen an der Sächsisch-Böhmischen Grenze sind andere Behörden
rücksichtlich der Uebernahme und Weiterbeförderung von Schüblingen
getreten
Böhmisch- Süchsische Dampfschifffahrtsgesellschaft, . Damyf-
schifffahrtsgesellschaft.
Brandversicherungsanstalt, s. Landes-Immobiliar-Brandversicherungs-
anstalt.
Branntwein und Bier — Herstellung der Verkehrsfreiheit mit Bier und
Branntwein zwischen den Staaten des Norddeutschen Bundes und dem
Großherzogthume Hessen
— Òe
Tag.
23. Dec.
18. März
4. Jan.
25. Jan.
15. Jan.
15. Jan.
15. Jan.
10. Febr.
10. Febr.
9. Dec.
5. Juni
22. Juli
26. Oct.
13. Nov.
5. Juni
Seite.
355
435 fg.
34 fg.
339
214 fg.
225 fg.
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305 fg.
482 fg.
327 fg.
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Paragraph.
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