Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

— 131 — 
J. 
Liquidation 
wegen ärztlichen (wundärztlichen) Rathes und der Bemühung bei dem Unteroffiziere 
(Gemeinen) (Jäger) (Schützen) ꝛc. N. N. von der . . . ten Compagnie des . . . . Regi—- 
ments (Bataillons), welcher hier (in dem eine Stunde von hier entfernten Dorfe 2c. 
N.) auf Urlaub (als Commandirter), an rc. erkrankte und vom . . .ten bis mit . . .ten 
N. vom Unterzeichneten behandelt, sodamn aber an das Garnisonhospital (in den 
Garnisonort) N. abgegeben worden ist. 
  
. Thlr. Nar. Pf. 
Den . . .ten für den ersten Krankenbesuch, nebst Verordnung (oder Verband I 
usw).. s 
Für 2c. 2c. ferner nöchige Besuche, nebst Verordnungen (oder Verbänden 2c. 1 
vom i##n bis mit dem ien 2c. — 
Ferner: 
für folgende, dem Kranken an nachbemerkten Tagen verabreichte Medica— 
mente, als: 
den . . .ten 2c. 2c. 
2c. 20. 
  
  
  
1800. 20
	        
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