Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

—— — — 
(Gesetzund Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
S. Stück vom Jahre 1869. 
— — — — —— — — — 
  
38. Verordnung, 
die Bestellung von Commissaren für die Landtagswahlen betreffend; 
vom 7. Mai 1869. 
Nechtem durch Verordnung vom 30. April dieses Jahres die Vornahme der Landtags- 
wahlen für die II. Kammer in sämmtlichen Wahlkreisen angeordnet worden, hat das Mini- 
sterium des Innern mit deren Leitung die nachbenannten Wahlcommissare beauftragt. 
I. Für die städtischen Wahlen. 
A. In der Stadt Dresden: 
1) im 1. Wahlkreise: den Oberbürgermeister Pfotenhauer daselbst, 
2) -2. - den Bürgermeister Neubert daselbst, 
3) 3. — den Regierungsrath Sperber in Dresden, 
4) 4. - den Regierungsrath Königsheim daselbst, 
5) 5. — den Regierungsassessor von Criegern daselbst. 
B. In der Stadt Leipzig: 
1) im 1. Wahlkreise: den Bürgermeister Koch daselbst, 
2) --2. — den Regierungsrath von Berlepsch daselbst, 
3) 3. O den Regierungsrath von Schönberg daselbst. 
C. In der Stadt Chemnitz: 
1) im 1. Wahlkreise: den Bürgermeister Müller daselbst, 
2) 2. — den Vicebürgermeister Vetters daselbst. 
D. In der Stadt Zwickau: 
den Bürgermeister Streit daselbst. 
1869. 23
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.