Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1869. (35)

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& 62. Bekanntmachung, 
die Bewilligung einer von dem landwirthschaftlichen Creditvereine im Königreiche 
Sachsen erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; 
vom 26. Juli 1869. 
N mit Allerhöchster Genehmigung das Justizministerium dem landwirthschaftlichen 
Creditvereine im Königreiche Sachsen auf Ansuchen diejenige Ausnahme vLon bestehenden 
Gesetzen, welche in der im Nachstehenden abgedruckten Bestimmung der Statuten des gedachten 
Vereins enthalten ist, zugestanden hat, so wird dieß hiermit bekannt gemacht. 
Dresden, am 26. Juli 1869. 
Ministerium der Juftiz. 
D. Schneider. 
v. Ardenne. 
Statuten 
des landwirthschaftlichen Creditvereins im Königreiche Sachsen. 
82. 
(Zusatz.) 
Die von dem Vereinsdirectorium unter Beidruckung des Vereinssiegels vollzogenen 
Schriften bedürfen zum Beweise der Echtheit der Unterschriften der gerichtlichen oder notariellen 
Recognition nicht und sind insoweit den öffentlichen Urkunden gleich zu achten. 
K& 63. Verordnung, 
die Richtungslinie der Chemnitz-Leipziger Staatseisenbahn betreffend; 
vom 7. August 1869. 
  
Un#e# Bezugnahme auf die Verordnung vom 1. Februar laufenden Jahres, die Abtretung 
von Grundeigenthum zu Erbauung einer Staatseisenbahn von Chemnitz nach Leipzig betreffend 
(Seite 23 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1869), wird andurch bekannt 
gemacht, daß von der fernerweit genehmigten Strecke dieser Staatseisenbahn die Fluren von 
Niedergräfenhain, 
Frauendorf, 
Roda, 
Greifenhain,
	        
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