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Gesetz-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
15. Stück vom Jahre 1869.
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V70. Deeret
wegen Bestätigung der Statuten der Wittwen= und Waisencasse der Lehrer an den
Bürgerschulen und der Realschule zu Zwickau;
vom 3. September 1869.
Nechvem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 17 der
Statuten der Wittwen= und Waisencasse der Lehrer an den Bürgerschulen und der Realschule
zu Zwickau enthaltene Rechtsvergünstigung zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat
das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts diesen Statuten die erbetene Be-
stätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nach-
gegangen werden soll.
Zu dessen Urkund ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts aus-
gefertigt worden.
Dresden, am 3. September 1869.
Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts.
« Frhr. v. Falkenstein.
Fiedler.
Statuten
der Wittwen- und Waisencasse der Lehrer an den Bürgerschulen und der
Realschule zu Zwickau.
2c. 20.
817.
Verkümmerung der Pension.
Die Pensionen können in keinem Falle verkümmert werden.
20. 2c
1869. 41