— XXXVI —
V.
Verbrauchsabgabe von vereinsausländischem Fleischwerke — Geses r über
deren provisorische Forterhebung im Jahre 1870 .
— Ausführungsverordnung dazu
Vereinbarung einer Canalordnung mit der Königlich Preußischen VRegierung
für den Grödel-Elsterwerdaer Canal . .
Vereinsstaaten, Süddeutsche, — die Erhebung der Uebergangsabgabe von
den aus denselben eingehenden Tabacken und Tabacksfabrilaten wird vom
1. Juli dieses Jahres an eingestellt . ..
Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869 — Erlaß einer Anweisung zur Aus-
führung desselben nebst Beilage A und Muster
— — Ausführung der in den 8§ 119, 124 und 125 desselben enthaltenen
Bestimmungen über die Waaren-Controle im Grenzbezirke und im
Binnenlande.
Verfahren in den vor die Geschwornengerichte gewiesenen Untersuchungssachen
— das Gesetz darüber vom 1. Octeber 1868 tritt in den Schönburg-
schen Receßherrschaften mit dem 1. März 1869 in Kraft .
Verfassungsurkunde — die auf Grund von 888 derselben wegen
Bildung der Geschwornenliste in dem Bezirke des Bezirksgerichts Glauchau
zur Beseitigung von Schwierigkeiten getroffenen Bestimmungen betreffend
Vergütung, erhöhte, des Verlags der Unterbehörden für die Hundesteuermarken 2c.
Verkehrsfreiheit mit Bier und Branntwein — dieselbe wird zwischen den
Staaten des Norddeutschen Bundes und dem Großherzegthume Hessen
her gestellt
— Vecrzeichniß der Uebergangsstraßen und Abfertigungsstellen an den
Grenzen obiger Staaten einerseits und Bayern, Württemberg und
Baden andererseiis
Verkehrsfreiheit — Eintritt derselben durch den Zollanschluß der Hamburg=
schen Vogtei Moorwärder und der Preußischen Elbinsel Wilhelmsburg
zwischen diesen Gebietstheilen und den übrigen Vereinsstaaten
Verordnungen, von dem Justizministerium in Bezug auf die unter dem
14. September und 1. October 1868 bekannt gemachten Strafgesetze er-
lassene, — dieselben treten auch in den Schoͤnburgschen Receßherrschaften
in Kraft .
Vertauschungen, s. Grundstücksvertauschungen.
Verzeichniß über die zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuerver-
gütung ausgehenden inländischen Branntweins, beziehungsweise zur Er-
theilung der Ausgangsbescheinigung in den Staaten des Norddeutschen
Bundes 2rc. befugten Steuerstellen .
— derjenigen Steuerstellen, welche in den Staaten des Norddeutschen
Bundes und dem nicht zu dem Letzteren gehörigen Theile des Groß—
herzogthums Hessen zur Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuer—
vergütung ausgehenden inländischen Biers, beziehungsweise ʒ zur Erhheil.
ung der Ausgangsbescheinigung, befugt sind .
Veterinärwesen, s. Thierheilkunde.
Vormundschaftstabellen — Wegfall derselben
Vornamen, s. Juden.
Vorschußverein zu Zschopau — Bewilligung der von demselben in n Anspruch
genommenen Ausnahmen von bestehenden Gesetzen
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22.
20.
22.
21.
Tag.
Dec.
Dec.
. April
2. Mai
.Dec.
Dec.
.Jan.
Jan.
.Oct.
.Juni
Juli
Juli
Jan.
Juli
.Oct.
Aug.
.Febr.
Seite.
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354
41 fg.
214
472 fg.
482 fg.
21fg.
20
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214 fg.
225 fg.
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DX
21 fg.
216 fg.
304 fg.
250 fg.
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Paragraph.
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