Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

— XVI — 
  
Baupolizeiliche Maaßvorschriften — das Metermaaß in ü seiner A Anwend- 
ung auf dieselben . . . 
— Reductionstabelle dazu sub 2 . 
Bautzen und Dresden — die technische Beausfichtizung d der dene in 
den dasigen Kreisdirectionsbezirken . 
Beamte, s. Civilbeamte des Norddeutschen Bundes. 
Beaufsichtigung, technische, der Dampfkessel in den Kreisdirectionsbezirken 
Dresden und Bautzen 
Befreiung Studirender der Theologie vom Militärdienste 
Begräbnißcasse der Weberinnung zu Hartenstein — die derselben be- 
willigte Ausnahme von bestehenden Gesetzen 
Begräbniß= und Krankenunterstützungscasse für die Stadt 6Großen= 
hain, allgemeine, — die derselben bewilligte Ausnahme vom bestehen- 
den Rechte . 
— — für Gewerbsgehülfen 2c. in Altstadt- Waldenburg — die derselben 
bewilligte Ausnahme von bestehenden Gesetzen 
— — für den Bezirk des Gerichtsamts Wermsdorf — die Statuten der- 
selben werden bestätigt. . 
Behörden — postamtliche Insinuation behördlicher Zuferiigungen u und Bafn üg— 
ungen in Verwaltungssachen . . 
—BehandtgungsschemformularsubO. 
— der dem Norddeutschen Bunde angehörenden Staaten — portopflichtige 
Correspondenz mit denselben — die absendende Behörde hat sets die 
Sendungen zu frankiren 
— Verordnung über das V erfahre en dabei .. 
— ausländische, — Vertretung des Sportelfiscus in allen Fällen, in welchen 
der Anspruch bei denselben geltend zu machen ist. 
— öffentliche, — Bestrafung der wahrheitswidrigen Aussage vor. denselben 
— Allerhöchste Verordnung darüber auf Grund von 88 der Ver- 
fassungsurkunde . . .. 
Behörden, s. Bergbehörde — Ortspolizeibehörden. 
Beiträge, von den Privat-Feuerversicherungsgesellsch aften an die Ortsfeuerlösch- 
cassen zu leistende 
Beitreibung, executivische, von Gemeindeabgaben 2c. — Verfahren dabei 
Bergämter — Aufhebung der Verordnung vom 27. Juni 1857, betreffend die 
Benachrichtigung derselben von den wider Bergarbeiter einzuleiten- 
den Untersuchungen ........... 
Bergamt, s. Bergbehörde. 
Bergarbeiter — Aufhebung der Verordnung vom 27. Juni 1857, betreffend 
die Benachrichtigung der Bergämter von den wider dieselben einzuleiten- 
den Untersuchunggen 
Bergbau — die Ortspolizeibehörden haben die Ergebnisse der von ihnen 
angestellten Erörterungen über Unglücksfälle bei demselben jedesmal 
dem Bergamte mitzutheilen 
Bergbehörde — derselben sind von den Ortspolizeibehörden die Er. ge b n isse e 
der von ihnen angestellten Erörterungen über Unglücksfälle beim 
Bergbaue mitzutheilen 
Bergleute zu Burgk, verunglückte — Gesetz über die Uebernahme des 1Unter- 
stützungsfonds für die Hinterlassenen derselben auf die Altersrentenbank 
— Sterblichkeitstafel dazu. . . . 
  
Tag. 
21. März 
10. Oct. 
10. Oct. 
14. Jan. 
5. Nov. 
30. Juli 
28. Oct. 
2. Sept. 
27. Juli 
7. April 
20. Juli 
6. Sept. 
10. Dec. 
14. Mai 
16. April 
28. Febr. 
28. Febr. 
22. Aug. 
22. Aug. 
15. März 
  
Seite. 
85 fg. 
87 fg. 
326 
326 
332 
272 
329 
308 
264 fg. 
267 
108 
260 fg. 
308 fg. 
358 fg. 
158 fg. 
209 fg. 
44 
44 
307 
307 
67 fg. 
70 
  
Paragraph.
	        
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