Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

  
Gesch-und Verordnungsblakl 
für das Königreich Sachsen. 
10. Stück vom Jahre 1870. 
  
  
462. Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten des Rettungshauses bei Rebesgrün-Auerbach; 
vom 23. Mai 1870. 
Nochdem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im 
§ 12, alin. ult. der Statuten des Rettungshauses bei Rebesgrün-Auerbach enthaltene 
Rechtsvergünstigung in Betreff der Legitimation des Vorstands den Behörden gegen- 
über durch vom Curatorium zu erlassende öffentliche Bekanntmachung zu bewilligen 
Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unter- 
richts diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen desselben allent- 
halben genau nachgegangen werde. 
Zu dessen Beurkundung ist hierüber gegenwärtiges 
Deeret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts 
ausgefertigt worden. 
Dresden, am 23. Mai 1870. 
Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. 
Für den Minister: 
Dr. Hübel. 
1870. 25 
Fiedler.
	        
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