Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

Gricchenland.  307

Das  Ministerium  Kanaris  setzt  den  Uebergang  zur  Tagesordnung

durch,  erleidet  aber  sofort  eine  Niederlage,  indem  der  Urheber  des

Antrags  gegen  Graf  Sponneck  zum  Präsidenten  der  Nat.-Versammlung

gewählt  wird.  Das  Ministerium  gibt  nunmehr  seine  Entlassung  ein.
28.  April.  Der  Abg.  Balbis  bildet  eine  Art  Fusionsministerium.

30.  Mai.  Der  bisherige  Lord-Obercommissär  der  Jonischen  Inseln  übergibt
  dem  Bevollmächtigten  des  Königs  der  Hellenen  die  Archive  und
erklärt  das  Jonische  Parlament  für  aufgelöst.

2.  Juni.  Griechische  Truppen  landen  auf  Corfu;  die  griechische  Flagge
wird  auf  den  Forts  aufgezogen.  Feierliche  Uebergabe  der  Regierung
und  Einschiffung  der  englischen  Truppen.

6.  „  Einzug  des  Königs  Georgios  in  Corfu;  derselbe  ist  von  den
Vertretern  der  drei  Schutzmächte  begleitet.

24.  „  Der  König  kehrt  von  Corfu  wieder  nach  Athen  zurück.

22.  Juli.  Die  Nat.-Versammlung  ertheilt  dem  Kriegsminister,  resp.  dem
Ministerium  Balbis  ein  Tadelsvotum  wegen  Verletzung  der  Verfassung
mit  134  gegen  23  Stimmen.  Das  Ministerium  gibt  seine  Entlassung
  ein.

30.  „  Ankunft  der  80  jonischen  Abgeordneten  zur  Nat.-Versammlung  in  Athen.

11.  Aug.  Definitive  Bildung  eines  neuen  Ministeriums  Kanaris.  —  Die
Nat.-Versammlung  beginnt  die  Verhandlungen  über  Revision  der
Verfassung.

27.  „  Der  ministerielle  Candidat  Messinesis  wird  von  der  Nat.-Versammlung
  mit  183  gegen  140  Stimmen  zu  ihrem  Präsidenten  gewählt.

29.  „  Der  Abgeordnete  Plastyras  richtet  ein  offenes  Schreiben  an  den
König  voll  Anklagen  gegen  seine  Umgebung.  Die  Nat.-Versammlung
spricht  mit  193  gegen  27  Stimmen  (28  Stimmen  enthalten  sich)
ihren  Unwillen  darüber  aus.

19.  Sept.  Die  Nat.-Versammlung  beschließt  in  Revision  der  Verfassung
mit  211  gegen  62  Stimmen  die  Abschaffung  des  Senates.

1.  Oct.  Die  Wahl  eines  Präsidenten  der  Nat.-Versammlung  fällt  abermals
  zu  Gunsten  der  Regierung  aus.

14.  „  Oesterreich  anerkennt  den  König  Georgios.  Preußen  thut  dasselbe.
15.  „  Die  Nat.-Versammlung  setzt  die  administrative  Verschmelzung  der
Jonischen  Inseln  mit  dem  Königreich  auf  Neujahr  1865  fest.

18.  „  Eine  von  sämmtlichen  Ministern  gegengezeichnete  kategorische  königliche
  Botschaft  an  die  Nat.-Versammlung  setzt  ihren  Verfassungsberathungen
  einen  Termin  und  verlangt  als  Ersatz  für  den  abgeschafften
  Senat  die  Einsetzung  eines  Staatsraths:

„Von  Griechenland  dringend  eingeladen,  folgte  ich  seinem  Rufe  in  der

Ueberzeugung,  daß  Griechenland  seine  Verpflichtungen  gegen  mich  halten  werde,
und  verließ  Dänemark  im  vorigen  Jahre,  ehe  noch  die  Bedingung  58  war,