Volltext : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

—  XLI  —

 

Thüringische  Eisenbahngesellschaft  —  deren  Concessionirung  zum

Baue  und  Betriebe  einer  Eisenbahn  von  Leipzig  nach  Zeib  innerhalb  des
Königlich  Sächsischen  Staatsgebiets  .
—  —  Concessionsbedingungen  dazu  unter  □
—  —  Expropriation  von  Grundeigenthum  zum  Baue  derselben
Truppenbewegungen  des  Norddeutschen  Heeres  —  die  Beröffentlichung
derselben  in  Zeitschriften  2c.  wird  verboten  .

u.

Uebereinkunft  zwischen  Sachsen  und  Preußen  wegen  Beseitigung  der
doppelten  Besteuerung  der  beiderseitigen  Staatsaugehörigen  vom  16.  April
1869  nebst  Schlußprotokoll  .

Uebereinkunft,  mit  der  Großherzoglich  Badischen  Regieruns  in  Betres  der
gegenseitigen  Leistung  der  Rechtshülfe  getroffene

Uebereinkunft,  s.  Vertrag.

Uebergangssteuer,  s.  Fleischwerk.

Umtausch  der  aus  der  Creirung  vom  Jahre  1855  herrührenden  Königlich  Sächsischen
  Cassenbillets  —  in  welcher  Zeit  derselbe  erfolgen  soll.  .

Unglücksfälle  beim  Bergbaue  —  die  Ortspolizeibehörden  haben  die  Er—
gebnisse  der  von  ihnen  deshalb  angestellten  Erörterungen  leves.
mal  dem  Bergamte  mitzutheilen  .

Untergerichte,  Königliche,  —  Vertretung  des  Sportelfiscus  derselben  in
solchen  Fällen,  in  welchen  der  Klaggegenstand  den  Betrag  ve  von  50  6  Thalern
übersteiit  .

Unterhaltung  von  Wegen,  s.  Wegebaupflicht.

Unterlagen,  geodätische,  bei  Parzellenzergliederungen  .  .

Unterstützungen  an  bedürftige  Familien  von  bei  Mebilmachnhe  zu  Dienne
einberufenen  Reservisten  und  Landwehrmännern

—  —  Specificationsformular  sub  O  dazu

Unterstützungsfond  für  die  Hinterlassenen  der  zu  Burgk  oerunglückten  Bergleute

  —  Gesetz  über  die  Uebernahme  desselben  auf  die  Altersrentenbank
—  —  Sterblichkeitstafel  dazu.  ..

Untersuchung  und  Scheidung  wegen  Eh'  ebruch  s  —  Ausführungsverordnung
  bon  §  172  des  Strafgesetzbuchs  für  den  Norddeutschen  Bund
deshalb

Untersuchungen,  wider  B  ergar  beiter  einzuleitende,  —  Aufhebung  der
Verordnung  vom  27.  Juni  1857,  betreffend  die  Benachrichtigung  der
Bergämter  davon

Urheberrecht  an  Schriftwerken  2c.,  s.  Bundesgesetz  vom  11.  Juni  1870.

Urkunde,  s.  Verfassungsurkunde.

Urku  nden  ,  öffentliche,  —  inwieweit  die  von  Mitgliedern  eines  Kirchenvorstands
  vollzogenen  und  mit  dem  Kirchenvorstandestegel  versehenen
Schriften  denselben  gleich  zu  achten  sind  ..  ....

V.

Veräußerung  von  Forderungen  auf  dem  Wege  öffentlicher  Versteigerungen  —
Gesetz  über  die  Aufhebung  des  Verbots  derselben  ..
—  Ausführungsverordnung  dazu

1870.

 

Tag.

27.  April
27.  April

16.  Juli

12.  Juli

12.  Juli
22.  Aug.

6.  Sept.

10.  Nov.

11.  Nov.

15.  März

15.  Dec.

28.  Febr.

10.  Febr.

26.  Febr.

26.  Febr.

 

 

Seite.

148  fg.
149  fg.
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19  fg.

251  fg.

240  fg.

307

333  fg.

335  fg.

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405  fg.

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15

41Fa
42

 

Paragraph.

1—22
1—3

1—12

u.  III