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Thüringische Eisenbahngesellschaft — deren Concessionirung zum
Baue und Betriebe einer Eisenbahn von Leipzig nach Zeib innerhalb des
Königlich Sächsischen Staatsgebiets .
— — Concessionsbedingungen dazu unter □
— — Expropriation von Grundeigenthum zum Baue derselben
Truppenbewegungen des Norddeutschen Heeres — die Beröffentlichung
derselben in Zeitschriften 2c. wird verboten .
u.
Uebereinkunft zwischen Sachsen und Preußen wegen Beseitigung der
doppelten Besteuerung der beiderseitigen Staatsaugehörigen vom 16. April
1869 nebst Schlußprotokoll .
Uebereinkunft, mit der Großherzoglich Badischen Regieruns in Betres der
gegenseitigen Leistung der Rechtshülfe getroffene
Uebereinkunft, s. Vertrag.
Uebergangssteuer, s. Fleischwerk.
Umtausch der aus der Creirung vom Jahre 1855 herrührenden Königlich Sächsischen
Cassenbillets — in welcher Zeit derselbe erfolgen soll. .
Unglücksfälle beim Bergbaue — die Ortspolizeibehörden haben die Er—
gebnisse der von ihnen deshalb angestellten Erörterungen leves.
mal dem Bergamte mitzutheilen .
Untergerichte, Königliche, — Vertretung des Sportelfiscus derselben in
solchen Fällen, in welchen der Klaggegenstand den Betrag ve von 50 6 Thalern
übersteiit .
Unterhaltung von Wegen, s. Wegebaupflicht.
Unterlagen, geodätische, bei Parzellenzergliederungen . .
Unterstützungen an bedürftige Familien von bei Mebilmachnhe zu Dienne
einberufenen Reservisten und Landwehrmännern
— — Specificationsformular sub O dazu
Unterstützungsfond für die Hinterlassenen der zu Burgk oerunglückten Bergleute
— Gesetz über die Uebernahme desselben auf die Altersrentenbank
— — Sterblichkeitstafel dazu. ..
Untersuchung und Scheidung wegen Eh' ebruch s — Ausführungsverordnung
bon § 172 des Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund
deshalb
Untersuchungen, wider B ergar beiter einzuleitende, — Aufhebung der
Verordnung vom 27. Juni 1857, betreffend die Benachrichtigung der
Bergämter davon
Urheberrecht an Schriftwerken 2c., s. Bundesgesetz vom 11. Juni 1870.
Urkunde, s. Verfassungsurkunde.
Urku nden , öffentliche, — inwieweit die von Mitgliedern eines Kirchenvorstands
vollzogenen und mit dem Kirchenvorstandestegel versehenen
Schriften denselben gleich zu achten sind .. ....
V.
Veräußerung von Forderungen auf dem Wege öffentlicher Versteigerungen —
Gesetz über die Aufhebung des Verbots derselben ..
— Ausführungsverordnung dazu
1870.
Tag.
27. April
27. April
16. Juli
12. Juli
12. Juli
22. Aug.
6. Sept.
10. Nov.
11. Nov.
15. März
15. Dec.
28. Febr.
10. Febr.
26. Febr.
26. Febr.
Seite.
148 fg.
149 fg.
157 fg.
260
19 fg.
251 fg.
240 fg.
307
333 fg.
335 fg.
338
67 fg.
70
405 fg.
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Paragraph.
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