Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1870. (36)

— XAlIII — 
  
Veröffentlichung von Nachrichten über Bewegungen von Truppentheilen des 
Norddeutschen Heeres durch Zeitschriften 2c. — wird verboten 
Verpflegbeitrag, normalmäßiger, in den ersten Classen der Landesirren- 
anstalten — dessen Erhöhung 
Verpflichtung zum Wegebau bei Verlegungen und bez. zur Unterhaltung 
Verschluß der dem Gerichte zur Aufbewahrung übergebenen letztwilligen Ver— 
fügungen — Gesetz deshalb über eine authentische Erklärung der Schl uß— 
sätze von 88 2096 und 2097 des Bürgerlichen Gesetzbuchs 
Versicherungsgesellschaften, s. Privat-Feuerversicherungsgesellschaften. 
Versicherungswesen, s. Immobiliar-Brandversicherungswesen. 
Versiegelung, gerichtliche, eines letzten Willens 
Versteigerungen, öffentliche, Aufhebung des Verbots der Veräußerung von 
Forderungen auf dem Wege derselben — Gesetz darüber. . 
——Ausfahrungsverorduungdazu. 
Veterinärw esen — der Commission für dasselbe sst über den Erfolg der Prüf— 
ungen im Hufbeschlage zum Behufe der auszustellenden Diplome Mit— 
theilung zumachen 
Vertrag zwischen Sachsen und Preußen, s Uebereinkunft zyischen Sachsen und 
Preußen 2c. 
Vertrieb von Druckformularen für die Polizei= und Verwaltungsbehörden 
— ist bei dem Gendarmerie-Wirthschaftsdepot zu vereinigen 
Verwaltungs= und Polizeibehörden — der Vertrieb von Drucformularen 
für selbige ist bei dem Gendarmerie-Wirthschaftsdepot zu vereinigen 
Verwaltungssachen — postamtliche Insinnation behördlicher Zufertigungen 
und Verfügungen in selbigen . 
— — Behändigungsscheinformular sub D. 
Verwaltungsstreitigkeiten (Aoministrativ-Justizs 2 — in selbigen sollen 
in Zukunft nur zwei Instanzen bestehen . 
———Berordnunguberdtegeschafttche Behandlung in selbigen 
Verwendung, künftige, der Strafanstalten, sowie Vollstreckung von Strafen — 
Ausführungsverordnung deshalb zu dem Strasgesesbucke für den Nord- 
deutschen Bund . .. 
Verzollung von französischem Wein zu dem Satze oon 4 Thlr. —. —. 
vom Centner 
Vögel, kleinere, namentlich Sin gv ögel— —- Verbot des dangens und Schießens 
derselben 
Volksschulgesetz, Elementar—, vom 6. Juni 1835 – Gesetz über einige 
m desselben, sowie mehrerer damit in Verbindung stehender 
esetze . 
— — Ausführungsverordnung dazu . 
Volksschsulllehrer ständige, — Gesetz über die beschlossene Eueriirung ver- 
elben . . . 
—— Ausführungsverordnung dazu nebst Formular 4 
Volksschullehrer, s. Schullehrer. 
Volksschulw esen, s. Elementar-Volksschulwesen. 
Volkszählung, im Jahre 1870 vorzunehmende 
— — dieselbe soll in diesem dahre mit Ruͤcicht auf den ausgebrohenen 
Krieg nicht stattfinden. . 
Vollstreckung von Strafen, s. Strafen. 
  
18. 
Tag. 
Juli 
.März 
Jan. 
Febr. 
Febr. 
26. Febr. 
26. Febr. 
18. 
18. 
27. 
16. 
15. 
23. 
18. 
.Mai 
Juli 
Juli 
Juli 
.Jan. 
.März 
. Dec. 
Aug. 
Aug. 
März 
März 
.März 
. April 
Juli 
.Oct. 
  
43 
43 
41 fg. 
42 
209 
269 fg. 
269 fg. 
264 fg. 
267 
1 g. 
114 
408 fg. 
275 fg. 
287 fg. 
92 fg. 
94 fg. 
98 fg. 
118 fg. 
254 fg. 
322 
  
Paragraph. 
11 
8 u. 11 
1 u. II 
1 u. II 
1—18 
1—12 
1— 17
	        
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