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Ms 55. Bekanntmachung,
die Genehmigung einer in dem Regulative für die allgemeine Krankenunter—
stützungs- und Begräbnißcasse zu Waldenburg enthaltenen Ausnahme von
bestehenden Gesetzen betreffend;
vom 8. Juli 1871.
Nachdem mit Allerhöchster Zustimmung das Justizministerium auf Ansuchen der Stadt-
gemeinde Waldenburg diejenige Ausnahme von bestehenden Gesetzen, welche in der nach-
stehend abgedruckten Bestimmung des vom Ministerium des Innern bestätigten Regu-
llativs für die allgemeine Krankenunterstützungs= und Begräbnißcasse zu Waldenburg
enthalten ist, genehmigt hat, so wird Solches hierdurch zur Nachachtung für Alle, die
es angeht, vorschriftmäßig bekannt gemacht.
Dresden, am 8. Juli 1871.
Ministerium der Justiz.
D. Schneider.
Rosenberg.
Regulativ
für die allgemeine Krankenunterstützungs= und Begräbnißcasse zu Waldenburg.
2c. 2c.
& 1,Die von der allgemeinen Krankenunterstützungs= und Begräbnißcasse zu
gewährenden Unterstützungen können weder mit Beschlag belegt, noch vor der Verfallzeit
an andere Personen abgetreten werden.
Ac 56. Bekanntmachung,
die Ausbezirkung der Gerichtsämter Dippoldiswalde und Tharandt aus dem
Bezirksgerichte Dresden und deren Einbezirkung in das Bezirksgericht
Freiberg betreffend;
vom 1. Juli 1871.
Mit Allerhöchster Genehmigung ist vom Justizministerium die Ausbezirkung der
Gerichtsämter Dippoldiswalde und Tharandt aus dem Bezirksgerichte Dresden und
deren Einbezirkung in das Bezirksgericht Freiberg beschlossen und zu diesem Behufe
Folgendes bestimmt worden: