Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1871. (37)

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vom 27. December 1833 (Seite 513 fg. der Gesetzsammlung vom Jahre 1833) und 
des hierzu gehörigen Erläuterungsgesetzes vom 14. December 1837 (Seite 178 fg. des 
Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1837) für den Güter- und Effectentrans— 
port auf der Großschönau-Warnsdorfer Staatsbahn maßgebend. 
Das Nebenzollamt J. Großschönau-Warnsdorf ist daher auch berechtigt, in den ge— 
setzlich hierzu geeigneten Fällen wegen der bei den Amtshandlungen der Ein-, Aus- und 
Durchfuhr entdeckten Uebertretungen die Verhaftung der dabei betroffenen Uebertreter 
und die Beschlagnahme der vorhandenen Waaren, sowie Vernehmungen, welche sich aus 
Anlaß des Zollverfahrens ergeben, zu vollziehen. 
Nach Vorstehendem hat sich das reisende und verkehrende Publicum gebührend zu 
achten. 
Dresden, am 12. August 1871. 
Finanz-Ministerium. 
Für den Minister: 
v. Weissenbach. 
Golz. 
  
Letzte Absendung: am 18. August 1871. 
1871. 23
	        
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