Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1871. (37)

— 207 — 
vom Jahre 1861), haben Se. Königliche Majestät dem gedachten Vereine neben anderen 
Rechtsvergünstigungen auch diejenige Ausnahme von bestehenden Gesetzen zu bewilligen 
Allergnädigst geruht, welche in der in jenen Statuten desselben im 8 31 unter b, 
Abs. 2 verbunden mit Abs. 1 getroffenen Bestimmung enthalten ist, die dahin geht, daß, 
wenn von einem Mitgliede des Vereins zur Sicherung des erhaltenen Vorschusses 
Staats- und andere Werthpapiere oder sonstige Gegenstände als Pfand deponirt 
worden sind, der Verein auch im Falle der Eröffnung des Concurses zum Vermögen 
des Verpfänders das Recht, das Pfand zu verkaufen, behalten, beziehendlich nur gegen 
Zahlung des vollen Schuldbetrags das Pfand an die Concursmasse abzuliefern ver— 
pflichtet sein soll. 
Nachdem nun der Vorschußverein zu Zwickau, welcher inmittelst mit der zusätzlichen 
Bezeichnung „eingetragene Genossenschaft“ in das Handelsregister eingetragen worden 
ist, seine Statuten einer Revision unterzogen und in die von ihm errichteten revidirten 
Statuten eine Bestimmung aufgenommen hat, nach welcher die erwähnte, ihm früher 
bewilligte Ausnahme von bestehenden Gesetzen auch in Beziehung auf solche Pfänder 
von ihm in Anspruch genommen wird, welche von Personen, die nicht Mitglieder 
des Vereins sind, deponirt worden sind, und diese Erweiterung jener Rechtsvergünstigung 
auf Ansuchen des Vereins mit von Sr. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen in Auftrag 
und Stellvertretung Sr. Majestät des Königs ertheilter Zustimmung vom Justiz— 
ministerium genehmigt worden ist, so wird Solches zur Nachachtung für Alle, die es 
angeht, hierdurch bekannt gemacht. 
Dresden, am 6. September 1871. 
Ministerium der Justiz. 
D. Siebdrat. 
Rosenberg. 
  
I& 84. Bekanntmachung, 
die Bewilligung einer vom Spar= und Vorschußvereine zu Zethau erbetenen Aus- 
nahme von bestehenden Gesetzen betreffend; 
vom 6. September 1871. 
Nechdem mit Höchster, von Sr. Königlichen Hoheit dem Kronprinzen in Auftrag und 
Stellvertretung Sr. Majestät des Königs ertheilter Zustimmung das Justizministerium 
dem in das Genossenschaftsregister eingetragenen Spar= und Vorschußvereine zu Zethau 
diejenige Ausnahme von bestehenden Gesetzen, welche in der nachstehend abgedruckten — 
33*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.