Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1871. (37)

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27. Bekanntmachung, 
die Berufung der evangelisch -lutherischen Landessynode betreffend; 
vom 4. April 1871. 
Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister haben beschlossen, die erste Landes— 
synode der evangelisch-lutherischen Kirche im Königreiche Sachsen 
zum 9. Mai 1871 
einzuberufen. 
Indem Solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, erhalten die für die 
Synodalwahlen bestellten Commissare hiermit Verordnung, die Wahlversammlung 
am 26. April dieses Jahres 
nach vorgängiger rechtzeitiger Bekanntmachung innerhalb eines jeden Wahlbezirks zu 
veranstalten und das Ergebniß der Wahl dem Ministerium des Cultus und öffentlichen 
Unterrichts bei Ueberreichung des Wahlprotokolls spätestens 
am 28. April dieses Jahres 
anzuzeigen. 
Dresden, am 4. April 1871.3 
Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister. 
Frhr. v. Falkenstein. Frhr. v. Friesen. 
Roßberg. 
  
Letzte Absendung: am 15. April 1871.
	        
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