□
Concessionsbedingungen
für die Eisenbahn Mehltheuer-Weida.
#1. Der unter dem Namen:
Mehltheuer-Weidaer Eisenbahngesellschaft
zusammengetretenen Actiengesellschaft wird zum Baue und Betriebe einer zweigleisigen
Locomotiveisenbahn, welche von Mehltheuer aus durch das Triebesthal nach Weida
geführt und an den Endpunkten einerseits mit der Sächsisch-Bayerschen Staatsbahn,
andererseits mit der Gera-Eichigter Bahn in unmittelbaren Schienenanschluß gebracht
werden soll, unter nachfolgenden Bedingungen und näheren Bestimmungen Concession
ertheilt.
6&2. Die Gesellschaft soll befugt sein, den Betrieb einer anderen anschließenden
Eisenbahnverwaltung zu überlassen. Die Wahl dieser Verwaltung und das mit ihr zu
treffende Abkommen unterliegen jedoch der Genehmigung der Regierungen der vier von
der Bahn getroffenen Staaten.
a 3.Die Gesellschaft hat ihr Domicil und den Sitz ihrer Verwaltung in Plauen
zu nehmen und sind deshalb für alle inneren Angelegenheiten der Gesellschaft die im
Königreiche Sachsen bestehenden Vorschriften maßgebend.
Der ordentliche Gerichtsstand der Gesellschaft ist bei der für die Stadt Plauen zu-
ständigen Gerichtsbehörde, unbeschadet jedoch des besonderen Gerichtsstandes, welchen die
Gesellschaft vor anderen Gerichtsstellen nach den betreffenden Landesgesetzgebungen an-
zuerkennen hat.
444. Die Ordnung der inneren Angelegenheiten der Gesellschaft ist Sache des
Gesellschaftsstatuts, dessen Eintragung in das Handelsregister des Handelsgerichts
Plauen zu bewirken ist.
Dieses Statut darf jedoch nichts enthalten, was den gegenwärtigen Concessions-
bedingungen und dem darüber unter den betheiligten Regierungen abgeschlossenen Ver-
trage widerspricht. Abänderungen des Statuts unterliegen, soweit sie zugleich Ab-
änderungen der Vertrags= oder Concessionsbedingungen enthalten, der Genehmigung
der Regierungen.
65. Das für das ganze Unternehmen auf
3,500,000 Thaler