Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

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M 62. Bekanntmachung, 
den Commissar für den Bau der Pirna-Kamenzer Verbindungsbahn betreffend; 
vom 30. April 1872. 
Das Finanzministerium hat dem Mitgliede der Generaldirection der Staatseisenbahnen 
Finanzrath Paul Wilhelm Schickert 
die Geschäfte des Commissars für den Bau der Pirna-Kamenzer Verbindungsbahn 
übertragen. 
Derselbe wird seinen Wohnsitz in Dresden behalten. 
Dresden, am 30. April 1872. 
Finanz-Ministerium. 
Für den Minister: 
v. Thümmel. 
Heydenreich. 
  
„& 63. Verordnung, 
das Impfwesen betreffend; 
vom 26. März 1872. 
Die bisherigen Erfahrungen haben gelehrt, daß die Vorschriften des Mandats vom 
22. März 1826, die allgemeine Verbreitung der Schutzblatternimpfung betreffend, nicht 
allenthalben so stracklich gehandhabt worden sind, als dieß im Interesse des Impfwesens 
nothwendig ist. 
Auch hat sich, insonderheit in Betreff des platten Landes, das dringende Bedürfniß 
von Vorkehrungen herausgestellt, welche den Districtsimpfärzten den Bezug der ihnen 
für die Impfungen zukommenden Gebühren sichern. 
Während nun, was die Städte anlangt, in welchen die allgemeine Städteordnung 
gilt, mit Rücksicht auf die mannichfache Verschiedenheit der daselbst maßgebenden Ver— 
hältnisse die Anordnung gleichmäßiger Maßregeln in den angedeuteten Beziehungen 
nicht thunlich ist, diesen Städten gegenüber vielmehr lediglich den, deshalb bereits mit 
der erforderlichen Weisung versehenen Aufsichtsbehörden überlassen bleiben muß, da, wo 
es nöthig erscheint, dahin Vorkehrung zu treffen, daß eine den gesetzlichen Vorschriften
	        
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