Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

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1056. Bekanntmachung, 
die veränderte Eintheilung der beiden Inspectionsbezirke für Maschinenversicherung 
betreffend:; 
vom 28. Juni 1872. 
Die nach der Beilage IV zu § 8 der Ausführungsverordnung zum Gesetze, das Im- 
mobiliar-Brandversicherungswesen betreffend, vom 23. August 1862 (Seite 428 fg. des 
Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1862) zeither bestandene Eintheilung der 
beiden Inspectionsbezirke für Maschinenversicherung ist in der Art abgeändert worden, 
daß vom 1. Juli dieses Jahres an der I. Inspectionsbezirk nur noch den Regierungs- 
bezirk der Kreisdirection zu Zwickau umfaßt, 
der II. Inspectionsbezirk hingegen sich über die Regierungsbezirke der Kreis- 
directionen zu Dresden, Leipzig und Bautzen erstreckt. 
Solches wird zu Jedermanns Kenntniß und Nachachtung hiermit bekannt gemacht. 
Dresden, am 28. Juni 1872. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Körner. 
Forwerg. 
  
& 107. Bekanntmachung, 
die Bewilligung einer in dem Regulative für die Sparcasse zu Wolkenstein 
enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; 
vom 20. Juni 1872. 
Nachdem mit Allerhöchster Genehmigung das Justizministerium auf Ansuchen der 
Stadtgemeinde Wolkenstein diejenige Ausnahme von bestehenden Gesetzen, welche in der 
nachstehend abgedruckten Bestimmung des vom Ministerium des Innern bestätigten Re— 
— gulativs für die Sparcasse zu Wolkenstein enthalten ist, bewilligt hat, so wird Solches 
zur Nachachtung für Alle, die es angeht, hierdurch bekannt gemacht. 
Dresden, am 20. Juni 1872. 
Ministerium der Juftiz. 
Abeken. Rosenberg.
	        
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