Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

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& 110. Bekanntmachung, 
die Richtungslinie der südlausitzer Staatseisenbahn betreffend; 
vom 28. Juni 1872. 
Uhter Bezugnahme auf die Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum zu 
Anlegung einer Staatseisenbahn von Großschönau über Warnsdorf und Seifhenners- 
dorf durch die südliche Lausitz bis Sohland nebst Zweigbahn betreffend, vom 8. No- 
vember 1869 (Seite 325 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1869), sowie 
die Bekanntmachungen, die Richtungslinie der südlausitzer Staatseisenbahn betreffend, 
vom 10. April und 20. Juni dieses Jahres (Seite 94 und 321 des Gesetz= und Ver- 
ordnungsblattes vom Jahre 1872) macht das Ministerium hiermit bekannt, daß durch 
den Bau der gedachten Staatseisenbahn weiter die Fluren von 
Alt- und Neu-Ebersbach mit Spreedorf und Hempel, 
Altgersdorf, 
Oberfriedersdorf, 
Niederfriedersdorf, 
Spremberg und 
Neusalza 
betroffen werden. 
Dresden, am 28. Juni 1872. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Schmaltz. 
Fromm. 
  
& 111. Bekanntmachung, 
die Bewilligung einer im Regulative der Sparcasse zu Weißenberg enthaltenen 
Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; 
vom 27. Juni 1872. 
Nechdem mit Allerhöchster Genehmigung das Justizministerium auf Ansuchen der 
Stadtgemeinde zu Weißenberg diejenige Ausnahme von bestehenden Gesetzen, welche in 
der nachstehend abgedruckten Bestimmung des vom Ministerium des Innern bestätigten
	        
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