Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

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87. 
Die Depeschen zerfallen rücksichtlich ihrer Behandlung in folgende Gattungen: Gattungen der 
1. Staats-Depeschen, Depeschen. 
2. Dienst-Depeschen, 
3. Privat-Depeschen. 
In Bezug auf die Abfassung der Depeschen sind zu unterscheiden: 
1. offene Depeschen, 
2. geheime Depeschen. 
Offene Depeschen müssen in einer der weiter unten als zulässig bezeichneten 
Sprachen der Art abgefaßt sein, daß der Inhalt einen verständlichen Sinn hat. 
Als geheime Depeschen werden angesehen: 
a) diejenigen, deren Text aus Chiffern oder geheimen Buchstaben besteht; 
b) diejenigen, in welchen Reihen oder Gruppen von Chiffern oder Buchstaben vor- 
kommen, deren kaufmännische Bedentung der Aufgabe-Station unbekannt ist; 
e) diejenigen, welche in verabredeter Sprache abgefaßte, für die correspondirenden 
Stationen unverständliche Sätze enthalten oder Worte, welche in keiner der als 
zulässig bezeichneten Sprachen vorkommen?). 
88. 
Staats-Depeschen können in beliebiger Sprache, auch chiffrirt, aufgegeben werden. Besondere 
Sie müssen als Staats-Depeschen bezeichnet und durch Siegel oder Stempel als solche hesimmunger 
beglaubigt sein. Depeschen. 
Die Zusatzbestimmung zu S# 9 gilt auch für Staats-Depeschen. 
§ 9. 
Bei Privat-Depeschen ist die Fassung in der Landessprache Regel. Sie können Besondere 
überdieß in jeder anderen als zulässig bezeichneten Sprache abgefaßt sein. Bestimmungen 
Z„ #% 1 r Z für Privat- 
Geheime Privat-Depeschen sind gestattet, wenn sie zwischen Stationen zweier Staaten Depeschen. 
gewechselt werden, welche diese Art von Correspondenz zulassen“. 
Die semaphorischen Depeschen müssen entweder in der Sprache des Landes, in 
welchem die semaphorische Station, welche die Beförderung der Depesche an das Adreß- 
  
*) Die bis jetzt als zulässig bezeichneten Sprachen sind: armenisch, dänisch, deutsch, englisch, flämisch, 
französisch, griechisch, hebräisch, holländisch, italienisch, lateinisch, norwegisch, portugiesisch, rumänisch, schwedisch, 
slawisch (böhmisß, croatisch, illyrisch, polnisch, russisch, ruthenisch, serbisch, slowakisch, slovenisch), spanisch, ungarisch 
und türkisch. 
*“) Bis jetzt sind geheime Privat-Depeschen nicht zugelassen: von Frankreich, Oesterreich-Ungarn, Persien, 
Rumänien, Serbien und Spanien.
	        
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