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machen gewesen sind, die Nothwendigkeit einer theilweisen Abänderung von § 1 jener
Verordnung herausgestellt haben, ist mit Allerhöchster Genehmigung beschlossen worden,
einen Theil der Strafanstalt Zwickau zur Verbüßung der gegen Männer ohne Aber-
kennung der bürgerlichen Ehrenrechte erkannten Zuchthausstrafen zu bestimmen. Dem-
gemäß wird an alle, mit der Strafvollstreckung betraute Gerichte hierdurch verordnet,
vom Zeitpunkte der Bekanntmachung gegenwärtiger Verordnung an alle zu Zuchthaus-
strafe ohne Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte Verurtheilte männlichen Geschlechts
in die Strafanstalt Zwickau einzuliefern.
Dresden, am 5. Januar 1872.
Die Ministerien des Innern und der Juftiz.
v. Nostitz-Wallwitz. Abeken.
Göbhardt.
& 3. Bekanntmachung,
die dermalige Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der
Staatsschulden betreffend;
vom 8. Januar 1872.
Noch der von der gegenwärtigen Ständeversammlung vorgenommenen Wahl des Land-
tagsausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden ist derselbe nunmehr in folgender
Weise zusammengesetzt:
Es sind gewählt worden
als Mitglieder: als Stellvertreter:
a. aus der ersten Kammer die Herren
Kammerherr von Zehmen auf Stauchitz, Kammerherr Edler von der Planitz auf
Naundorf,
Oberbürgermeister Pfotenhauer n Dresden, Handels= und Gewerbekammerpräsident
Rülke in Dresden,
Bürgermeister Löhr in Bautzen, Amtshauptmann von Egidy in Meißen;
b. aus der zweiten Kammer die Herren
Stadtrath Advocat Dr. jur. Minckwitz in Kaufmann und Fabrikant Jordan in
Dresden, Dresden,
Rittergutsbesitzer Oehmichen auf Choren, Handels= und Gewerbekammersecretär
Dr. Rentzsch in Dresden.