— 371 —
Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
16. Stück vom Jahre 1872.
124. Bekanntmachung,
den zwischen Sachsen und Preußen wegen Herstellung einer Eisenbahn von Löbau
in nördlicher Richtung, mit Anschluß bei Rietschen oder Weißwasser an die Berlin-
Görlitzer Eisenbahn, unter dem 31. December 1871 abgeschlossenen Vertrag
betreffend;
vom 20. Juni 1872.
Nechdem zwischen der Königlich Sächsischen und der Königlich Preußischen Regierung
wegen Herstellung einer Eisenbahn von Löbau in nördlicher Richtung, mit Anschluß bei
Rietschen oder Weißwasfer an die Berlin-Görlitzer Eisenbahn, unter dem 31.
December 1871 ein Vertrag abgeschlossen worden ist, so wird derselbe nach erfolgter
beiderseitiger Allerhöchsten Ratification in der Anlage O hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Dresden, den 20. Juni 1872.
Ministerien der Finanzen, der auswärtigen Angelegenheiten
und des Innern.
Frhr. v. Friesen. v. Nostitz-Wallwitz.
Seine Majestät der König von Sachsen und Seine Majestät der Deutsche Kaiser,
König von Preußen, von dem Wunsche geleitet, die Eisenbahnverbindungen zwischen den
beiderseitigen Staatsgebieten zu erweitern, haben zum Behufe einer hierüber zu treffen-
den Vereinbarung zu Bevollmächtigten ernannt:
1872. 55