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Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchst Ihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister
am Königlich Preußischen Hofe, Geheimen Rath Hans von Könneritz,
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen:
Allerhöchst Ihren Ministerialdirector der Eisenbahnverwaltung Julius
Alexander Theodor Weishaupt,
Allerhöchst Ihren Geheimen Legationsrath Paul Ludwig Wilhelm
Jordan,
von welchen unter Vorbehalt der Ratification der nachstehende Vertrag verabredet
und abgeschlossen worden ist.
Art. 1.
Die Königlich Sächsische und die Königlich Preußische Regierung sind überein-
gekommen, eine Eisenbahn von Löbau in nördlicher Richtung mit Anschluß bei Rietschen
oder Weißwasser an die Berlin-Görlitzer Eisenbahn zuzulassen und zu fördern.
Die Königlich Sächsische Regierung soll berechtigt sein, entweder die Bahn auf
Ihre Kosten herstellen und betreiben zu lassen, oder den Bau und Betrieb der Bahn
einer Privatgesellschaft zu übertragen.
Im Falle eines Privatunternehmens wird die Königlich Preußische Regierung die
Concession zum Baue und Betriebe der Bahn für die in Ihrem Gebiete belegene Strecke
derselben Actiengesellschaft ertheilen, welche für die Strecke im Königlich Sachsischen
Gebiete concessionirt werden wird.
Art. 2.
Die Bahn soll im Allgemeinen von Löbau ausgehend, unter Anschluß an den dor-
tigen Bahnhof der Dresden-Görlitzer Eisenbahn nach Rietschen oder Weißwasser ge-
führt und dort auf der betreffenden Station der Berlin-Görlitzer Eisenbahn mit dieser
in Schienenverbindung gebracht werden.
Die specielle Feststellung der Bahnlinie, wie des gesammten Bauplans und der
einzelnen Bauentwürfe bleibt der Königlich Sächsischen Regierung vorbehalten. Jedoch
soll die landespolizeiliche Festsetzung der Wegeübergänge, Brücken, Durchlässe, Fluß-
correctionen, Vorfluthsanlagen und Parallelwege, nebst der Anlage von Bahnhöfen und
Haltestellen, sowie der baupolizeilichen Prüfung der Bahnhofsanlagen im Königlich
Preußischen Gebiete den dortigen competenten Behörden zustehen.
Art. 3.
Es soll zwar gestattet werden, die Bahn zunächst nur mit Einem durchgehenden
Geleise zu versehen. Das Terrain ist jedoch von vornherein für eine doppelgeleisige
Bahn zu erwerben.