Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

— 403 — 
erwachsenden Verpflegungsbeiträge ihrem vollen Betrage nach aus eigenen Mitteln zu 
übertragen. 
Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten. 
Dresden, am 15. August 1872. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Jochim. 
  
  
138. Bekanntmachung, 
die Richtungslinie der Staatseisenbahn Aue-Jägersgrün betreffend; 
vom 20. August 1872. 
Unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 23. November 1871, die Abtretung von 
Grundeigenthum zu Erbauung einer Staatseisenbahn von Aue nach Jägersgrün be— 
treffend (Seite 277 fg. des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1871) macht 
das Ministerium des Innern andurch bekannt, daß von dem Baue gedachter Staats— 
eisenbahn ferner 
das Forstrevier Lauter, 
die Fluren Zschorlau und Bockau, 
das Forstrevier Bockau, 
sowie 
die Flur Albernau 
mit Schindler's Werk 
betroffen werden. 
Dresden, am 20. August 1872. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.