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& 148. Bekanntmachung, #
die Bewilligung einer von der Stadtgemeinde Oelsnitz für die allgemeine Kranken-
unterstützungs= und Begräbnißcasse für die Stadt Oelsnitz erbetenen Ausnahme
von bestehenden Gesetzen betreffend;
vom 23. August 1872.
Nachdem mit Allerhöchster Zustimmung vom Justizministerium auf Ansuchen der
Stadtgemeinde Oelsnitz die im § 7 des vom Ministerium des Innern bestätigten Regu—
lativs einer allgemeinen Krankenunterstützungs= und Begräbnißcasse für die Stadt
Oelsnitz getroffene, eine Ausnahme von bestehenden Gesetzen enthaltende Bestimmung,
welche dahin geht, daß die von der gedachten allgemeinen Krankenunterstützungs= und
Begräbnißcasse zu gewährenden Unterstützungen weder mit Beschlag belegt, noch vor
ihrer Verfallzeit an Dritte abgetreten werden können, genehmigt worden ist, so wird
Dieß hierdurch gesetzlicher Vorschrift gemäß zur Nachachtung für Alle, die es angeht,
bekannt gemacht.
Dresden, am 23. August 1872.
Ministerium der Justiz.
Für den Minister:
Gebert.
Boerner.
& 149. Deeret
wegen Bestätigung des Regulativs über die Quartier-Leistungen für die bewaffnete
Macht während des Friedenszustandes für die Stadt Bautzen;
vom 11. September 1872.
Nechdem Se. Königliche Hoheit der Kronprinz, welcher für die Dauer der Abwesen-
heit Sr. Majestät des Königs von Allerhöchstdemselben mit Führung der Staats-
geschäfte beauftragt gewesen, auf Vortrag des Justizministeriums die nachstehenden, in
§§ 35 und 36 des Regulativs für die Stadt Bautzen über die Quartier-Leistungen für
die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 541872 getroffenen, Aus-
nahmen von den bestehenden Gesetzen enthaltenden Bestimmungen zu genehmigen gnädigst
geruht haben, und hierauf mit Zustimmung des Kriegsministeriums von Seiten der