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Cap. VII. Bahnhöfe: Drehscheiben, Schiebebühnen, Perrons, Rampen, Pflaster—
ung und sonstige Befestigung, Einfriedigungen; ferner Gebäude
einschließlich der Werkstätten und deren Ausstattung, Brunnen,
Wasserleitungen und Wasserkrahne.
Cap. VIII. Hochbauten außerhalb der Bahnhöfe, Wacht= und Wohnhäuser.
Cap. IX. Einfriedigung der Bahn, sowie sonstige Sicherungsvorkehrungen,
Anpflanzungen, Schneeschutze, Grenz= und Meilensteine, Sta-
tionirungszeichen, Gradientenzeiger u. s. w.
Cap. AX. Signale aller Art, electrische Leitungen und Telegraphen-Apparate,
Ausrüstung der Telegraphenstationen.
Cap. Xl. Transportmittel.
Cap. Xll. Ausrüstung der Bahn, Hebevorrichtungen, Geräth zur Bahnunter-
haltung, Geräth der Wärter, Möblirung und Bureau-Einricht-
ungen, Feuerlöschgeräth, Geräth zum Wagendienst.
Cap. XllI. Insgemein.
Cap. XIV. Zinsen des Anlagecapitals während der Bauzeit.
Für die Capitel IX., X. und Xll. sind summarische Erfahrungssätze pro Meile
Bahnlänge in den Anschlag einzustellen.
Der Kostenanschlag ist hinsichtlich der einzelnen Ansätze unter Angabe der erforder-
lichen Unterlagen (Massen, Preise u. s. w.) so zu erläutern, daß eine genaue Prüfung
desselben möglich ist.
7. Eine kurze Darlegung der Ergebnisse der Terrainuntersuchungen, mit Angabe etwa
möglicher Varianten, zur Begründung der Wahl der projectirten Bahnlinie.
Endlich sind noch
8. einzureichen:
a) eine die Richtungslinie angebende Specialkarte;
b) ein Duplicat des unter 2 bezeichneten generellen Längenprofils und
J) dann, wenn bei Grenzübergängen für die Zerstörung einzelner Bauobjecte
Vorkehrungen zu treffen sind, die Specialentwürfe dieser Bauobjecte.
B.
Von den speciellen Vorarbeiten.
& 7. Nach erfolgter Concessionsertheilung für den Bau einer Eisenbahn sind die
speciellen Vorarbeiten zu bewirken, welche nach ihrer Revision und Feststellung durch
die Ministerien der Finanzen und des Innern die Grundlage für die Ausführung des
Bahnbaues bilden.