Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

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b) Grund-, Auf= und Durchschnittsrisse und Ansichten für größere Brücken über 
10 „ Lichtweite und Lichthöhe und von mehr als einer Oeffnung im Maßstabe 
von rol — 29 der natürlichen Größe. 
Z) Details zu den Kunstbauobjecten in dem Maßstabe von 2### — der natürlichen 
Größe. 
Zu a, b, c ein Kunstbautenverzeichniß nach Schema E. 
d) Grundrisse der Stationen und Haltestellen im Maßstabe von rol — 530 der 
natürlichen Größe mit Einzeichnung der Gebäudestellung, der Schienengleise, 
Ausweichungen, Drehscheiben, Perrons und Laderampen, Pflasterungen und 
Chaussirungen, der Zufuhrwege, Böschungen des Bahnkörpers, Einfriedigungen, 
der Gräben und der Entwässerungscanäle, der Signaleinrichtungen, Wasser- 
leitungen, Löschgruben und Wasserkrahne. Die Bahnachse sowie deren Statio- 
nirung ist im Plane zur Darstellung zu bringen. 
Durch cotirte Horizontalcurven ist die Terraingestalt deutlich zu kenn- 
zeichnen. 
e) Grundrisse, Ansichten und Durchschnitte der auf den Stationen und Haltestellen, 
sowie an der Bahn überhaupt zu errichtenden und zum Betriebe gehörigen 
Hochbauten im Maßstabe von — 2 ## der natürlichen Größe. Die Details 
in I5 — 1 der natürlichen Größe. 
Für Gebäude, die an der Bahn wiederholt mit gleicher Einrichtung vor- 
kommen, können Normalzeichnungen eingereicht werden. 
f) Oberbaunormalien, und zwar: 
1. Das Querprofil der Schienen, die Verbindung der Schienenstöße und die 
Verbindungs= und Befestigungsmittel der Schienen auf den Unterlagen 
sind in natürlicher Größe zu zeichnen und mit Gewichtsangabe — bei 
den Schienen nach laufenden Metern, bei den übrigen Gegenständen pro 
Stück in Kilogrammen — zu versehen und einzureichen. 
2. Die Zeichnungen des gelegten Oberbaues für einige Schienenlängen 
mit Bettung sind in dem Maßstabe von ##3U0 der natürlichen Größe, 
die zugehörigen Querschnitte in ##1# der natürlichen Größe aufzutragen 
und einzureichen. 
3. Die Zeichnungen für die Ausweichevorrichtungen sind in 1%o, das zu- 
gehörige Detail in ### der natürlichen Größe angefertigt einzureichen. 
8) Für Drehscheiben, versenkte Gleise, Wasserkrahne, Vorwärmeanstalten, Signal- 
vorrichtungen, Transportmittel, Einfriedigungen und Absperrungen sind Normal- 
zeichnungen im Maßstabe von #10, 21#., 210, 110, 1 und nach Befinden in 
natürlicher Größe einzureichen.
	        
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