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61. Die Gewerbe= und Personalsteuer ist im Jahre 1872 mit je einem halben
Jahresbetrage am
15. April und
15. October
abzuführen.
Bei Beurtheilung der Steuerpflicht der Contribuenten sind nach § 4 des Gewerbe-
und Personalsteuergesetzes vom 24. December 1845 (Seite 312 des Gesetz= und Ver-
ordnungsblattes vom Jahre 1845) obige Termine zum Anhalt zu nehmen.
#6&2. Die Aufweisung der Personalsteuer-Quittungen bei Erhebung von Besold-
ung, Gehalt, Wartegeld, Pension oder sonstigen Bezügen aus öffentlichen Cassen hat
im Jahre 1872 in den Monaten
· Juni und December
stattzufinden.
Hiernach haben sich Alle, die es angeht, zu achten.
Dresden, am 4. März 1872.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen. d. Brücck.
M 18. Verordnung,
die Ausführung der deutschen Maaß- und Gewichtsordnung vom 17. August 1868
in Bezug auf die bei Militärleistungen vorkommenden Maaße und Gewichte, sowie
die Aenderung einiger Bestimmungen der Verordnung vom 22. September 1871
über Abänderung und Ergänzung der Allerhöchsten Verordnung über die Leistungen
für das Militär vom 30. November 1867 betreffend;
vom 8. März 1872.
□ ". -
In Folge der vom 1. Januar 1872 ab in Wirksamkeit getretenen deutschen Maaß-
und Gewichtsordnung vom 17. August 1868 (Seite 475 fg. des Bundes-Gesetzblattes
vom Jahre 1868) hat eine Umrechnung der Maaße und Gewichte sich nöthig gemacht,
welche in einzelnen Bestimmungen der der Verordnung des Kriegsministeriums vom 10.
April 1869 im Auszuge unter O beigedruckten Verordnung über die Leistungen für
das Militär vom 30. November 1867 (Seite 104 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes
vom Jahre 1869) angeführt sind. Zu Erleichterung des Gebrauchs der angezogenen
Verordnung wird diese Umrechnung zur Nachachtung hiermit bekannt gegeben und Folgen-
des bemerkt: