Muster A.
amts-Bezirk: # Hebe-Bezirk:
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NB. Bei der Fixation ohne Vorbehalt der Nachversteuerung werden die eingeklammerten Worte resp. Zahlen
in den §§ 2 und 5 durchstrichen. · «« ·
BeiderFixationmitNachversteuerungwerdendie()eingeklammertenWorte1m§2,sowteder§sganz
und desgl. die: Bestandsaufnahme am Schlusse durchstrichen. "
Wird Fixat seitens der Directivbehörde von den Verpflichtungen nach § 13 Alinea 2 und 4 des Ge-
setzes entbunden, so sind im § 5 Absatz 2 Zeile 2 hinter: „§ 13 Alinea 1“ die Zahlen 2 und 4 zu durch-
streichen und in Zeile 2 des § 5 hinter: „13 Alinea“ die Zahlen 2 und 4 vor resp. hinter 3 hinzuzufügen.
Brausteuer-Firations- Vertrag.
Zwischen dem unterzeichneten Haupt- Amte und dem Besitzer der zu
unter Nr. belegenen Brauerei wird unter Vorbehalt der Genehmigung
d zu für die Zeit vom ken 187
bis ien 187 nachstehender Brausteuer-Firations-Vertrag abge-
schlossen: ·
81.
Der Brauereibesitzer wird während der Vertragsdauer
in der bezeichneten Brauerei zur Bereitung von Bier die nachstehend angegebenen steuer—
pflichtigen Braustoffe, nämlich:
verwenden. Derselbe hat von diesen Braustoffen die im § 1 des Gesetzes wegen Er-
hebung der Brausteuer vom 31. Mai 1872 angeordnete Steuer in einer Abfindungs-
summe zu entrichten, welche für P.ver.. auf Ser festgesetzt
worden ist. Von diesem Betrage hat der innerhalb der
ersten fünf Tage seier Bierintn der Vertrags-Periode den wrlten Theil
————“m eν
an d Amt zu im Voraus zu zahlen.
82.
Eine nachträgliche (Erhöhung oder) Ermäßigung der Abfindungssumme (8 1)
findet nicht statt, wenn auch die Abfindung der Menge an Braustoffen, welche in der
Brauerei wirklich zur Verwendung kommen, nicht entsprechen sollte.
1872. 79