Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

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810. 
Der Steuerverwaltung stehen wegen aller Ansprüche an den Brauereibesitzer aus 
diesem Vertrage dieselben Befugnisse zu, welche ihr bezüglich der Eintreibung rückstän— 
diger Steuern gesetzlich eingeräumt sind. 
9 11. 
Dieser Vertrag ist in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt, beiderseits voll- 
zogen und je ein Exemplar desselben von jedem Kontrahenten in Empfang genommen. 
den ten 187 den ten 187 
Amt. Der Brauereibesitzer 
Obiger Vertrag wird hierdurch genehmigt. 
  
den ien 187 
Gestand saufnahme. 
Beim Beginn der Fixation am ten Bei Lösung des Fixationsver- 
187 waren Hektoliter Liter, in Worten: hältnisses am ien 187 
-2 Würze vorhand 
unterg- 9 ürze vorhanden. 
Bier 
Diese ind in die 
Würze sind i 
Fixation mit hinüber genommen worden, was be- 
scheinigt wird. 
den ten 187 
Die Revisionsbeamten. 
Anerkannt: 
den ten 187 
Der Brauereibesitzer 
 
	        
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