Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

— 575 — 
I. Als Stener-Quittnung. Muster A. 
Mahl-Erlaubnißschein. 
Anmeldungs-Register Nr. 6. 
Hebe-Register Nr. S7. 
Der Brauer Werner zu Grossdorf meldet zur Vermahlung auf seiner in der Brauerei daselbst belegenen Mühle an: 
" netto „Dreesseg Zentner 50 Pfund Gerstenmale“ 
  
und hat dafür die Brausteuer mit: 
„SebansThaler 10 Silbergroschen“ 
entrichtet. 
Die Vermahlung soll beginnen am 13. Jur d. J., VFormittags acht Uhr. 
Mestadt, den 72. J#l 1873. 
Steuer-Amt. 
Muller, 
Steuer- Einnehmer. 
  
II. Als Register-Zelag. 
  
Mahl-Erlaubnißschein. 
Anmeldungs-Register Nr. 6. 
Hebe-Register Nr. G. 
Der Brauer Wernen zu Cwossdoy meldet zur Vermahlung auf seiner in der Brauerei daselbst belegenen Mühle an: 
. neoetto „Dreissig Zentner 50 Pfund Gerstenmalæa“ 
und hat dafür die Brausteuer mit: 
. „ Z 0 q 29 Thaler 10 Silbergroschen“ 
entrichtet. 
Die Vermahlung soll beginnen am 13. J/1#1# ##J., Formittags acht Uhr. 
Wennstadt, den 12. Nn 1875. 
Seouer-Amt. 
Muller, 
Steuer- Finnehmen. 
  
Vermerk des Aufsichts-Beamten. 
Das vorstehend deklarirte Mahlgut ist heut auf: 
brutto dreissig Zentner 95 Pfund in 15 Säcken, 
nach Abzug des Gewichts der letzteren mit 46 Pfund auf: 
netto drersssq Zentner 40 Pfund 
in meinem Beisein verwogen, um 73 Uhr FTormittags auf den Mühlenrumpf geschüttet und letzterer sodann vorschriftsmäßig von 
mir verschlossen worden. 
GUrossdorf, den 15. J#l 1873. 
Scselze, 
Steuer- Aufseher. 
1872. 85
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.