Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
23. Stück vom Jahre 1872. 
— æMMAñ— 
  
  
172. Bekanntmachung, 
den Bezirks-Arbeits= und Armenhaus-Verein für die Amtsbezirke Bautzen, 
Bischofswerda, Königswartha und Weißenberg betreffend; 
vom 28. November 1872. 
Nachdem von dem Ministerium des Innern einem Vereine, der von einer großen 
Anzahl von Gemeinden und Rittergütern in den nachbenannten Amtsbezirken unter dem 
Namen „Verein zu Errichtung eines Arbeits= und Armenhauses für die Gerichtsamts- 
bezirke Bautzen, Bischofswerda, Königswartha und Weißenberg“ zu besserer Erreichung 
von Zwecken der Armenpflege und Armenpolizei gebildet worden ist, bei gleichzeitiger 
Bestätigung seiner Statuten, die Rechte einer juristischen Person verliehen worden sind, 
so wird Solches und daß der genannte Verein seinen Gerichtsstand vor dem Gerichts- 
amte Bautzen hat, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 28. November 1872. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Jochim. 
  
& 173. Bekanntmachung, 
die Bestimmungen über die gebührenfreie Beförderung telegraphischer Depeschen 
betreffend; 4 
vom 29. November 1872. 
Nechdem in Folge der Erweiterung der Telegraphen-Verwaltung des früheren Nord- 
deutschen Bundes eine Umarbeitung der für diese Verwaltung ergangenen, unter dem 
1872. 87
	        
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