Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

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.MÆ 22. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebs auf der Staatseisenbahn Chemnitz-Borna und auf 
den zugehörigen Zweigbahnen betreffend; 
vom 19. März 1872. 
Nachdem der Bau der Eisenbahn von Chemnitz nach Borna ebenso wie der der Zweig— 
eisenbahnen von Wittgensdorf nach Limbach und von Narsdorf einerseits nach 
Rochlitz, andererseits nach Penig soweit vollendet ist, daß diese neuen Linien dem 
Betriebe übergeben werden können, so hat das Finanzministerium beschlossen, dieselben 
am 
8. April dieses Jahres 
für den allgemeinen Verkehr eröffnen zu lassen. 
An diesen Linien befinden sich: 
1. an der Hauptbahn zwischen Chemnitz und Borna die Stationen Wittgensdorf, 
Burgstädt, Cossen, Narsdorf, Geithain und Frohburg und — zwischen Chem- 
nitz und Wittgensdorf — die Haltestelle Bahrmühle; 
2. an der Zweigbahn von Wittgensdorf nach Limbach außer der für letzteren Ort 
bestimmten Station die Haltestelle Hartmannsdorf; 
3. an der Zweigbahn von Narsdorf nach Rochlitz, außer der Station dieses Namens 
die Haltestellen Breitenborn und Köttwitzsch; 
4. an der Zweigbahn von Narsdorf nach Penig außer der Station für letzteren Ort 
die Haltestelle Langenleuba. 
Mit Ausnahme der Haltestelle Bahrmühle, welche nur für Personenverkehr bestimmt 
ist, sind sämmtliche genannte Haltestellen sowohl dem Personenverkehre als einem be- 
schränkten Güterverkehre geöffnet. 
Die Leitung des Betriebs erfolgt durch die Generaldirection der Staatseisenbahnen, 
welche den Fahrplan und die Tarife bekannt machen wird. 
Dagegen verbleibt die Erledigung von Bauangelegenheiten und die Regulirung der 
Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Linien bis auf Weiteres noch dem für den Bau 
der Chemnitz-Leipziger Staatseisenbahn bestellten Commissar, Directionsrath Opelt zu 
Chemnitz. 
Dresden, den 19. März 1872. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
Heydenreich.
	        
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