Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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Inhalts-Verzeichniß. 
Erster Abschnitt. 
Militairische Eintheilung des Staatsgebiets und Organisation der Landwehr-Behörden. 
Seite 
8 1. Militairische Eintheilung des Staatsgebietes 9 
8 2. Organisation und Ressort-Verhältniß der Landwehr- Behörden 10 
§ 3. Personal der Landwehr-Bezirks-Commandaoe 122 
8 4. Personal der besoldeten Stämme der Garde-Landwehr- Bataillone .. 13 
8 5. Verwendung des Personals bei den Landwehr-Bezirks-Commandos und den Garde- Landwehr- 
Bataillons-Stämmen 13 
8§ 6. Verhältniß der Landwehr- Bezirks— Commandeure zu den Commandeuren der Landwehr- Ba- 
taillone bei Formirung der letzterten .......... 13 
Zweiter Abschnitt. 
Uebertritt der Mannschaften aus dem aktiven Dienst in den Beurlaubtenstand. 
§ 7. Allgemeine Bestimmungen . ........ 15 
§8.ErtheilungvonMIlitanPassen............ 16 
§ 9. Ertheilung von Führungs-Attesten 17 
8 10. Ueberweisung der Mannschaften an die Landwehr Bezirks- Commandos 17 
Britter Abschnitt. 
Allgemeine Dienst-Verhältuisse der Reserve und Landwehr. 
8 11. Bestimmung der Reserve und Landwehr ....... ......18 
§ 12. Dauer und Berechnung der Dienstzeit .........19 
§ 13. Bürgerliche Verhältnisse der Mannschaften des Beurlaubtenstandes (210 
8 14. Militair-Verhältniß der Mannschaften des Beurlaubtenstandes 21 
8 15. Meldepflicht der Mannschaften des Beurlaubtenstandes bei der Entlassung aus dem altiven Dienst 
sowie beim Wohnorts= und Wohnungswechsel . 22 
§ 16. Meldepflicht der Mannschaften des Beurlaubtenstandes bei Reisen .. 23 
8 17. Meldepflicht der Mannschaften des Beurlaubtenstandes bei Verlegung des Whner oder uuf— 
enthaltsorts in das Ausland . 24 
8 18. Meldepflicht der Mannschaften des Beurlaubtenstandes beim Wandern 25 
§ 19. Form der Meldungen und Eintragung berselben! in den Militair= Paß . 25 
8 20. Beurlaubung in überseeische Länder .. 26 
8 21. Auswanderung . . 27 
8 22. Mitwirkung der Civilbehörden bei der Controle der Mannschaften des Beurlaubtenstandes 27 
Vierter Abschnitt. 
Dienstverhältnisse der zur Disposition der Truppentheile beurlaubten und der zur Disposition 
der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften, sowie der Ersatz-Reserve erster Klasse. 
8 23. Von den zur Disposition der Truppentheile beurlaubten Mannschafen . 29 
8 24. Von den zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Manusch alten .... .31 
§ 25. Von der Ersatz-Reserve erster Klasse Z .... .32
	        
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