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Gesetz- und Verordnungoblatt
für das Königreich Sachsen.
2. Stück vom Jahre 1873.
2. Bekanntmachung,
den zwischen Sachsen und Preußen wegen Ausführung einer Eisenbahn von Eilen-
burg über Taucha nach Leipzig unter dem 30. October 1872 abgeschlossenen
Vertrag betreffend;
vom 24. December 1872.
Nachdem zwischen der Königlich Sächsischen und der Königlich Preußischen Regierung
wegen Ausführung einer Eisenbahn von Eilenburg über Taucha nach Leipzig unter
dem 30. October 1872 ein Vertrag abgeschlossen worden ist, so wird derselbe nach er—
folgter beiderseitiger Allerhöchster Ratification in der Anlage G hierdurch zur öffent-—
lichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 24. December 1872.
Ministerium der Finanzen, der auswärtigen Angelegenheiten
und des Innern.
Frhr. v. Friesen. v. Nostitz-Wallwitz.
.)
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Seine Majestät der König von Sachsen und Seine Majestät der Deutsche Kaiser,
König von Preußen, von dem Wunsche geleitet, die Eisenbahnverbindungen zwischen
den beiderseitigen Staatsgebieten zu erweitern, haben zum Behufe einer hierüber zu
treffenden Vereinbarung zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am
Königlich Preußischen Hofe, Geheimen Rath Hans von Könneritz,
1878. 21