Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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/#. 7. Bekanntmachung, 
die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 33 Millionen Thaler 
betreffend; 
vom 28. Januar 1873. 
Des unterzeichnete Finanzministerium hat, auf Grund der ihm von der Stände- 
versammlung des Königreichs Sachsen hierzu ertheilten Ermächtigung, beschlossen, 
1. an Stelle der laut Bekanntmachung vom 7. October 1872 (Seite 437 des Gesetz- 
und Verordnungsblattes vom Jahre 1872) ausgegebenen, am 15. Februar 1873 
fällig werdenden Ser. V der Königlich Sächsischen Schatzanweisungen vom 
Jahre 1872 im Gesammtbetrage von 
Einer Million Zweihundert und Fünfzig Tausend Thaler — —. 
wiederum neue verzinsliche Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von 
Einer Million Zweihundert und Fünfzig Tausend Thaler — —. 
mit 
300,000 Thlr. in Abschnitten zu 100,000 Thlr. Lit. A, 
350,00K - -50000- -B, 
580000-- - -10000- -C, 
20000-- - - 1000- -D 
in einer Serie (Ser. II der Königlich Söchsischen Schatzanweisungen vom Jahre 
1873), sowie 
2. zur weiteren Deckung des in dem außerordentlichen Budget für die Finanzperiode 
1872 vorgesehenen Aufwandes verzinsliche Schatzanweisungen im Gesammt- 
betrage von 
Zwei Millionen Fünfhundert Tausend Thaler —. —. 
mit 
500,000 Thlr. in Abschnitten zu 100,000 Thlr. DLit. A, 
750,00 S — 50,000 — -B, 
1,200,000 -— 10,000 - 20C, 
50,000 - -1000- -D 
in einer Serie (Ser. u der Königlich Sächsischen Schatzanweisungen vom 
Jahre 1873) auszugeben. 
Der Zinsfuß dieser Schatzanweisungen ist auf drei und ein halbes Procent für das 
Jahr, die Dauer ihrer Umlaufszeit aber für die erstere Serie (Ser. II vom Jahre 1873) 
auf vier und ein halb Monate — vom 1. Februar 1873 bis zum 15. Juni 1873 —
	        
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