Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

Ô 
187 
  
  
  
  
  
  
Monatssätze 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
A. der Servis- C. 
Unterstützun *5- 
sütung B. der Brennmaterialien- 
# in einer Stadt # Unterstützung 
1 einer Stadt. od. 3. Klasse der Brot-Unterstützung. während der 5 Wintermonate 
1. Klasse. und auf dem 
" Lande. vom 1. November 
· bis Ende März. 
hlr. Sgr. Pf. Thlr. Sgr.f. 
4 — —3 —— 
4 
3 15— 22 18 9 — 
2 15— 1 26 — — 
zu 4, 5, 6. 
a) Die Frau jeder dieser 
sateg gien geilchtom- 6 zu 4, 5, 6. Bemerkung zur Kategorie 
oder den Betrag der zur Zeit Jede Familie insgesammt 4. bis 6. inclis. 
des Empfanges bestimmungs= Klafter hartes Knüppel- Diejenigen Familien dieser 
maßis zulässigen Vergütung holz, oder das ortsübliche Kategorien, deren Väter aus dem 
1 153./ in baãrem Gelde. Surrogat (Ee 110) entweder Reserve= und Landwehr-Verhält- 
b) Ein jedes Kind derselben in natura oder den Geld-iß eingezogen sind, und welche 
Kategorie bis zum zurlckge= betrag dafür nach dem jedes= daher nach Maßgabe des Ge- 
legten 14. Lebensjahre 2 Stückmaligen Lokalwerthe, sofern setzes vom 27. Februar 1850 
Kommisbrote à 6F. oder 9“. die Familie nicht verpflichtet anderweit Unterstützung zu em- 
Mehl, oder den Betrag der wird, sich Raff= und Leseholzpfangen haben, sind zum Em- 
zur Zeit des Empfanges einzusammeln. pfange der nebengedachten Unter- 
bestimmungsmäßig zulässigen stützung nicht berechtigt. 
Vergütung in baarem Gelde. 
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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