Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

XXII 
– 
  
Leipzig-Eilenburger Eisenbahn — deren. Richtungslinie »s- 
Leipziger Lehrer-Wittwen= und WaisencMasse, allgemeine, VBonileung. 
einer in den Statuten derselben enthaltenen Ausnahme von bestehenden; 
Gesetzen " " . . JE;UI-,-..si..cz·'.-»- *“ 
W engenfeld, s. Eis senbahn, Zwickau- Lengenfeld- Falkensteiner. 
Liquidiren ber Advocaten, s. Advocatenordnung mit Taxordnung der Advocaten. 
Locomotiven, s. Straßenlocomotiven. 
Löbau- Ebersbacher Staatseisenbahnlinie — Gbffnung des Beniet 
15. 
auf derselen s 
M. 
Mahlzwang — Gesetz über die Entschädigung für Wegfall besselben . 
——Ausfuhxungsveroxdnungdazu. . 
Malzsurrogat, s. Zuckercouleur. 
Mannsperso nen, vor dem 21. Altersjahre verstorbene, 
Ablebens derselben in den Geburtsregistern, nebst Schema unter O 
Mediciner, einjährig freiwilliger Militärdienst derselben, 
Fassung deshalb im 8 172 der Militär-Ersatz- Instructivn vom 26. Närz 
1868 
Mehlthener= „Weidaer Eisenbahngesellsch aft' — derselben wird zu einer 
Anleihe Genehmigung ertheilt 
Meißen, Stadtgemeinde — derselben wird die von derseiben beshlossen Ausgabe 
von Inhaberpapieren bewilligt 
Militärdienst, einjährig freiwilliger der M ediciner, 
Fassung deshalb im 8 
1868 
— eine veränderte 
I 
— Bemerkung des 
Tag. 
§ 
-nie 
-2)5 13 
Weril 
16. 
13. 
.13. 
15. 
17. 
20. 
— eine veränderte .. 
172 der Militär- Eraas- #rftrarkion vom 26. März 
. ***— 17. 
Militär-Ersatz- Instruction vom 26. März 1868 — eine veränderte 
516 Ei E 
Oct. 
Mui 
Mai 
Nov. 
.Aug. 
Nov. 
Nov. 
Fassung des § 172 derselben wegen des einjährig freiwilligen Milit. 
dienstes der Mediciner 
26. Juli 1855 über die Gewährung von Unterstützungen für selbige 
während des Kriegszustandes, nebst Anlagen dazu 
Militärleistungen — das Negulatir der Stadt Freiberg über dieselben wird 
bestätigt 
und Einguartiern n g in Friedens= und Krikgszeiten — Bestätigung 
des Statuts der Stadt Plauen über Vertheilung derselben 
Militärpersonen, im Kriege gebliebene oder in Folge desselben gestorbene oder 
verschollene — Kosten- und Stempelfreiheit in Nachlahregulirungen von 
solchen 
Mitbelehntenr egister, bei dem Apeellationsgericht zu Dresden als Lehnhof . 
zu führendes — der 2. Januar 1874 wird als Tag der Eröffnung desselben 
bestimmt — worauf sich dasselbe zur Zeit noch nicht erstreckt. 
Mobiliar- Feuerversicherungs-Genossenschaft im Königreiche Sachsen, 
landwirthschaftliche — deren Concessionirung 
Moritzburg und Geyer, Gerichtsämter — deren kueseban und Besüimmungen 
darüber 
Mosel, Haltestelle an der Dresden- -Hofer Staatseisenbahn — deren öeweiteruns 
und Errichtung einer Güterstation daselbst ..... 
  
  
. 17. 
Militär-Familien — Einführung des Königlich Preußischen Reglements vom“ s· 
17. 
16. 
12. 
10. 
16. 
No v. 
Jan. 
f. Mai 
  
Seite. 
518 
271 fg. 
529 
4501 r6. · 
-«: 439 . 
rn fg. 
552 fg. 
514 
554 
424 fg. 
234 fg. 
387 
  
  
  
Paragraph. 
1—17 
I—IV 
1—6 
1—6 
1—6 
1 
1—3 
n # 
1—3.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.