Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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Anlage 3. 
Schema zur Buittung. 
Thlr. Sgr. Pf. 
buchstäblich 2c. 2c. c. 
sind mir für den Monat 18 
und zwar: 
an Servis-Unterstützung 
für mie 0 Thlr. 0 Sgr. 0 Pf. 
für meine 0 Kinder à 0 Sgr. O Pf. 0 0O0 0 
0 Thlr. 0 Sgr. 0 Pf. 
  
  
  
an Brot-Unterstützung 
2 für mich 4 Stück Kommisbrote 
. à 6 J zu 0 Sgr. 0 Pf. 0 Thlr. 0 Sgr. 0 Pf. 
— für meine 0 Kinder à 2 Kom- 
— misbrote, zusammen 0 Kom- 
5 misbrote à 6 &“ zu 0 Sgr. 
Ju o . . . . . . . .. 0o 0 0 
*s * J. 0 0 = 
r aAan Brennmaterialien-Unterstützung 
v für mich und meine Kinder 1 Klafter hartes Knüppel- 
3 holz in baarem Gedeeel ... 0 0 (.0 
* zusammen wie oben 0 Thlr. 0 Sgr. 0 Pf. 
von der . . . . . . . . . .. -............ heute richtig gezahlt worden, 
worüber diese Quittung. 
Ort und Datum. 
Name. 
Frau des Unteroffiziers N. N. vom .. ten 
Bataillon . . . ten Infanterie-Regiments. 
Die Richtigkeit vorstehender Namens-Unterschrift bescheinigt mit dem Bemerken, daß 
die Frau N. W. (und ihr resp. ihre Kinder N. N. noch am Leben ist (sind) und im 
Monat N. N. ihren Wohnsitz in N. N. gehabt hat (haben). 
Ort und Datum. 
Orts= resp. Polizei-Behörde. 
NB. Eine Quittung Namens mutterloser Kinder wird mit den entsprechenden Abänderungen ausgestellt.
	        
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