Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

— 197 — 
  
  
  
  
  
  
  
Betrag der gezahlten Summa 
der 
Servis- Brot- Brenn— gezahlten Bemerkungen. 
materialien- Unter— 
Unterstützung. stützungen. 
11. 12. 13. 14. # 15. 
  
Thlr. Sgr. Pf. Thlr. Sgr. Pf. Thlr. Sgr. Pf Thlr. Sgr. Pf. 
1) Die Kolonnen 5 und 6 sind nur bei denjenigen 
Familien auszufüllen, welche zum Empfange der 
Brot-Unterstützung berechtigt sind. 
(Nr. 4, 5 und 6 des Tarifs.) 
2) Die Beläge sind möglichst nach Maßgabe der Zahl- 
ungs-Anweisungen und der in letzteren beobach- 
teten Reihenfolge zu ordnen. 
3) Abweichungen von den Anweisungen sind am Rande 
zu erläutern. 
4) Wenn Familien die Brot= oder Brennmaterialien- 
Unterstützung in natura erhalten, so ist hier an- 
zugeben, bei welcher Behörde der Empfang dieser 
Kompetenzen stattfindet. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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