Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

— XXxIII — 
  
Mügeln, guterstatin an der Saasish- ¶Bhohmischen Siatgeisenbohn Erpro- 
priation von Grundeigenthum für Erweiterung berselben n."s 
— welche Flur davon betroffen wird 
Muldenthalbahn, s. Glauchau- Wurzuer Eisenbahn. 
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Nachlaßregulirungen — HKosten- und Stempelfreiheit in solchen von im 
Kriege gebliebenen oder in Folge desselben gestorbenen oder verschollenen 
Militärpersonen 
für den Bau derselben 
Nichtkaufleute — Gesetz über die Bestrafung des von denselben begangenen 
betrüglichen und einfachen Bankerotts — die auf Grund von § 88 
der Verfassungsurkunde unterm 10. December 1870 deshalb erlassene 
Verordnung wird aufgehoben 
Niederländische Ein— und Zweieinhalb— Gulden stücke — die Annahme 
derselben bei den Staats= und anderen öffentlichen Cassen wird verboten 
Norddeutscher Bund, s. Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 
1871. 
O. 
Oberlausitzer Parochien — eine Abänderung des der Bekanntmachung vom 
26. Januar 1864 beigefügten Verzeichnisses über die Zuweisung der in 
denselben lebenden Confessionsverwandten an die Geistlichen ihres Glaubens 
Oesterreichische Ein= und Zweiguldenstücke 2c. — die Annahme derselben, 
sowie der Niederländischen Ein= und Zweieinhalb-Guldenstücke bei den 
Staats= und anderen öffentlichen Cassen wird verboten, auch gleichzeitig 
die zeither den Verwaltungen bei fiscalischen Unternehmungen ertheilte 
Ermächtigung zu Annahme Oesterreichischer 1/1: Guldenstücke ausdrücklich 
zurückgezogen 
Oesterreichische /.= Guldenstücke — Verbot der Annahm. derselben bei den 
Staatscassen . 
Organisation der Beh örden für die innere Verwaltung! —- Gesetz darüber 
— — Gesetz über die Bildung von Bezirksverbänden und deren Vertretung 
in Verbindung mit derselbern -« 
Organisation der Landwehrbehörden, J. Landwehrbehörden. 
P. 
Parochien, Oberlausitzer, s. Oberlausitzer Porochien. 
Personal= und Gewe rbesteu er — Geseb u über deren ?n provisorisch e dorterhebung 
im Jahre 1874 
— — — dazu .-« 
Pferde — Bestimmungen über das Ausschlachten daseben zun verbrauhe des 
Fleisches als menschliche Nahrung . . . 
Pferdeschlächtereien, s. Pferde. 
  
12. 
Neustadt-Bautzner Staatseisenbahn – Ernennung eines Commissars **s 
20. 
15. 
10. 
15. 
18. 
21. 
21. 
April 
April 
April 
Juli 
Juli 
Juli 
Aug. 
April 
April 
.Nov. 
.Nov. 
April 
  
Seite. 
509 fg# 
481 fg. 
482 fg. 
513 
275 f g. 
284 fg. 
555 fg. 
556 fg. 
272 g. 
  
Paragraph. 
1—3 
3 
1—3 
1—7 
1—37 
1—38 
1—3 
1—3 
1—5
	        
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