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sondern auch von der Vornahme einzelner, interessante Aufschlüsse über den Bau des
Erd-Innern versprechender Arbeiten, wie Wegebauten, Gräben-, Stolln-, Schacht-,
Brunnenanlagen, Bohrversuche, Steinbrüche u. s. w., sowie von dem Funde etwaiger,
für die Geologie verwerthbarer Gegenstände, wie z. B. Skelette, Steinwerkzeuge, Urnen
u. s. w. oder von Meteorfällen, Höhlenerschließungen und dergl. den Professor Dr.
Credner möglichst bald zu benachrichtigen, damit derselbe nöthigenfalls die geeigneten
Schritte thun kann, die sich bietenden Aufschlüsse für die Zwecke der geologischen Landes-
untersuchung nutzbar zu machen.
Dresden, den 31. Januar 1873.
Finanzministerium, Ministerium des Innern, Ministerium
des Cultus und öffentlichen Unterrichts.
Frhr. v. Friesen. v. Nostitz-Wallwitz. v. Gerber.
Leonhardi.
ÙÛ —
M. 15. Bekanntmachung,
die Uebertragung der Geschäfte der Bauverwalterei zu Annaberg an das dortige
Forstrentamt betreffend;
vom 31. Januar 1873.
Die Geschäfte des nach § 2 der Bekanntmachung vom 21. Februar 1865 für den
Bezirk der Amtshauptmannschaft Annaberg bestellten Bauverwalters in Annaberg
werden vom 1. März dieses Jahres an bis auf Weiteres dem Forstrentamte daselbst
mit übertragen.
Dresden, den 31. Januar 1873.
Finanzministerium.
Frhr. v. Friesen.
Heydenreich.
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