Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

— 220 — 
um Vermehrung, beziehungsweise Abänderung der Züge auf dieser Bahn betrifft, Er— 
ledigung gefunden, wogegen das Gesuch, insoweit es sich auf die Errichtung einer Güter— 
expedition in Niedersedlitz bezieht, in Erwägung gezogen werden wird. 
12. Dem aus Anlaß der Petition der Stadtgemeinde zu Johanngeorgenstadt wegen 
Fortführung der Zwickau-Schwarzenberger Eisenbahn bis an die böhmische Grenze bei 
Johanngeorgenstadt gestellten Ständischen Antrage soll entsprochen, und 
13. die an Uns abgegebene Petition Krämner's und Genossen in Erfenschlag wegen 
veränderter Tracirung der Chemnitz-Adorfer Eisenbahn dem Ständischen Antrage ent— 
sprechend in Erwägung gezogen werden. 
14. Ob dem Antrage wegen Herstellung einer Verbindungscurve zwischen den 
Staatsbahnstrecken Zwickau-Schindmaas und Gößnitz-Schindmaas werde entsprochen 
werden können, wird in Erwägung gezogen werden. 
15. Dem Ständischen Antrage entsprechend, werden Wir die Uns übergebenen 
Petitionen verschiedener Industrieller zu Chemnitz, Kappel, Schönau und Altendorf 
wegen Herstellung eines Kohlenbahnhofs in der St. Nicolaivorstadt in Chemnitz in 
Erwägung ziehen lassen. 
16. Auf die Ständische Schrift vom 18. März 1872, die Petition Börner's in 
Thum wegen eines abhanden gekommenen Staatsschuldencassenscheins betreffend, hat 
Unsere Regierung gegen den Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden die 
Zustimmung zu der demselben ertheilten Ständischen Ermächtigung ausgesprochen. 
17. Dem in der Ständischen Schrift vom 4. April 1872 gestellten Antrage ent- 
sprechend, wird Unsere Regierung die Gesindeordnung vom 10. Januar 1835 einer 
Revision unterziehen, dabei den Antrag auf theilweise Abänderung derselben in Erwäg- 
ung nehmen und demgemäß der Ständeversammlung künftig einen Gesetzentwurf 
vorlegen. 
18. Die Beschwerde des Gemeinderaths zu Strehlen und Markwald's und Ge- 
nossen, welche, soweit sie nicht vorher bereits Erledigung gefunden, durch Ständische 
Schrift vom 4. April 1872 zur Berücksichtigung empfohlen worden, ist dadurch zur 
vollständigen Erledigung gekommen, daß das den Flurtheil von Strehlen zwischen dem 
Großen Garten und dem Zoologischen Garten einerseits und der Staatseisenbahn, be- 
ziehendlich der Dohnaischen Straße andererseits betreffende Bauverbot unter dem 
30. August 1872 aufgehoben worden ist. 
19. Dem aus Anlaß einer Petition Schurig's und Genossen in Großröhrsdorf in 
der Ständischen Schrift vom 6. April 1872 gestellten Antrage entsprechend, wird darauf 
Bedacht genommen werden, den Entwurf eines Gesetzes über Benutzung der fließenden 
Wässer sobald als möglich zum Abschluß zu bringen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.