104 Urkunden No. 681—683.
vr Zeiten so vielfältig von katholischen Mächten und Staaten selber (und hie
runter auch von Oesterreich zu Josephs Zeiten) durch Aufhebung ihrer
Klöster gegeben worden, und noch eben jezt gegeben wird. Wenn diese
Regierungen damit nicht gegen die Grundsätze ihrer eigenen Religion verstossen,
so kann die Befolgung ihres Beispiels um so weniger den protestantischen
Höfen vertibelt werden, da diese hierunter ganz und gar nicht
durch ihre Religion gebundene Hände haben.
Da nun 8.K.M. bereits in Höchst Ihren übrigen Provinzen mit Aufhebung
der Stifter und Klöster verfahren lassen, ohne ein fremdes Einspruchsrecht
fürchten zu dürfen, so halte ich ehrerbietigst dafür, dass Allerhöchstdieselben
nach den staats- und völkerrechtlichen Verhältnissen völlig
berechtigt und befugt sind,
‚ebenso unbedingt in solcher Art und zu solcher Zeit, als es nach
den staatswirthschaftlichen Rücksichten rathsam erscheinet, auch die
Stifter und Klöster in Schlesien aufzuheben.
Sollte der Wiener Hof dennoch hiegegen einen Widerspruch,. Verwahrung
oder Verwendung auf den Grund der Schlesischen Friedensschlässe
einlegen wollen, so wird man ihm darauf nach dem obigen Zusammenhang
völlig genugthuend antworten können. Rathsam wird es indess sein, solches
von seiner Seite kommen zu sehen, und ihm vor oder bei der Einziehung
der Klöster nicht die mindeste Eröffnung deshalb von selbst zu thun, sondern
sich darüber gegen ihn völlig geschlossen zu halten.
Was den Päpstlichen Hof betrift, so lässt sich von ihm, mehr als
bei der Kloster-Aufhebung in den fibrigen Provinzen geschehen, eine Aufmerksamkeit
auf die Sache wohl erwarten, da er bei einer blos allgemeinen
Kenntniss der Schlesischen Friedensschlüsse sich auf diese besonders be
ziehen zu können glauben wird. Indess ist eine eigentliche Gegenwirkung
von ihm unter den jetzigen Umständen nicht zu besorgen, und es wird
nur darauf ankommen, dann, wenn mit der Aufhebung angefangen werden
soll, den Residenten von Humboldt zu Rom mit vollständiger Instruction zum
Behuf dortiger dienlicher Insinuationen zu versehen.«
Febr. 10 682. Schriftwechsel des Auswärtigen Departements mit dem Reich»
tags-Gesandten Graf Goertz zu Regensburg. 1804 Februar.
R.X. 70.
Der päpstliche Agent Graf Troni ın Regensburg und seine Absichten. Abweisung
direkter päpstlicher Verhandlungen in Berlin oder Regensburg.i)
Goertz. Regensburg, Februar 10.
Chiffrirte Ausfertigung; nach dem Dechiffre.
»Je crois de mon devoir d’informer le Ministöre de V. M. que depuis
quelques jours est arriv6 ici un Comte Troni, agent secret de la Cour de
1) Cfr. No. 891 und 764.