Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

— 234 — 
MÆ 23. Bekanntmachung, 
die Prioritätsanleihe der Actienbierbrauerei zum Bergkeller in Radeberg betreffend; 
vom 11. März 1873. 
Des Ministerium des Innern hat der Actienbierbrauerei zum Bergkeller in Radeberg, 
welche zu Vergrößerung ihres Anlagecapitals eine Prioritätsanleihe von 150,000 Thalern 
unter Verpfändung ihres dortigen Grundbesitzes aufzunehmen beabsichtigt, zu Ausgabe 
von auf den Inhaber lautenden, mit 5% jährlich zu verzinsenden und planmäßig bis 
zum Jahre 1913 auszuloosenden Schuldscheinen nach Maßgabe der vorgelegten Haupt- 
Schuld= und Pfandverschreibung nebst Anleiheplan die nachgesuchte Genehmigung er- 
theilt, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, am 11. März 1873. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
& 24. Deecret 
wegen Bestätigung des Statuts der Stadt Plauen über Vertheilung der Einquar- 
tierung und anderer Militärleistungen in Friedens= und Kriegszeiten; 
vom 17. März 1873. 
Nechdem Se. Majestät der König auf Vortrag des Justizministeriums die im § 13 
des Statuts der Stadt Plauen über Vertheilung der Einquartierung und anderer Mi- 
litärleistungen in Friedens= und Kriegszeiten vom Jahres getroffene, eine 
Ausnahme von den bestehenden Gesetzen enthaltende Bestimmung zu genehmigen 
gnädigst geruhet haben, und hierauf mit Zustimmung des Kriegsministeriums von 
Seiten der Kreisdirection zu Zwickau die Bestätigung gedachten Statuts stattgefunden 
hat, so ist zu dessen Beurkundung gegenwärtiges 
Deeret 
unter Siegel und Vollziehung des Kriegsministeriums ausgefertigt worden. 
Dresden, am 17. März 1873. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Fabrice. 
  
  
Eckelmann.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.