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MÆ 23. Bekanntmachung,
die Prioritätsanleihe der Actienbierbrauerei zum Bergkeller in Radeberg betreffend;
vom 11. März 1873.
Des Ministerium des Innern hat der Actienbierbrauerei zum Bergkeller in Radeberg,
welche zu Vergrößerung ihres Anlagecapitals eine Prioritätsanleihe von 150,000 Thalern
unter Verpfändung ihres dortigen Grundbesitzes aufzunehmen beabsichtigt, zu Ausgabe
von auf den Inhaber lautenden, mit 5% jährlich zu verzinsenden und planmäßig bis
zum Jahre 1913 auszuloosenden Schuldscheinen nach Maßgabe der vorgelegten Haupt-
Schuld= und Pfandverschreibung nebst Anleiheplan die nachgesuchte Genehmigung er-
theilt, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Dresden, am 11. März 1873.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.
& 24. Deecret
wegen Bestätigung des Statuts der Stadt Plauen über Vertheilung der Einquar-
tierung und anderer Militärleistungen in Friedens= und Kriegszeiten;
vom 17. März 1873.
Nechdem Se. Majestät der König auf Vortrag des Justizministeriums die im § 13
des Statuts der Stadt Plauen über Vertheilung der Einquartierung und anderer Mi-
litärleistungen in Friedens= und Kriegszeiten vom Jahres getroffene, eine
Ausnahme von den bestehenden Gesetzen enthaltende Bestimmung zu genehmigen
gnädigst geruhet haben, und hierauf mit Zustimmung des Kriegsministeriums von
Seiten der Kreisdirection zu Zwickau die Bestätigung gedachten Statuts stattgefunden
hat, so ist zu dessen Beurkundung gegenwärtiges
Deeret
unter Siegel und Vollziehung des Kriegsministeriums ausgefertigt worden.
Dresden, am 17. März 1873.
Kriegs-Ministerium.
v. Fabrice.
Eckelmann.