— 237 —
Geseh und Verordnungoblatt
für das Königreich Sachsen.
5. Stück vom Jahre 1873.
-—
nss-S
27. Bekanntmachung,
den zwischen der Königlich Sächsischen, der Großherzoglich Sächsischen, der Herzog-
lich Sachsen-Meiningenschen, und der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Regierung
über die Anlegung nachgedachter Eisenbahn abgeschlossenen Staatsvertrag
vom 13. November vorigen Jahres betreffend;
vom 27. März 1873.
Nachdem zwischen der Königlich Sächsischen, der Großherzoglich Sächsischen, der
Herzoglich Sachsen-Meiningenschen, und der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Regier—
ung bezüglich der Herstellung einer von der Sächsisch-Bayerischen Staatsbahn bei Werdau
aus zum Anschlusse an die Gera-Eichichter Bahn bei Weida zu führenden Eisenbahn, unter
dem 13. November vorigen Jahres ein Staatsvertrag abgeschlossen, und mit Aller-
höchster Genehmigung ratificirt worden ist, so wird derselbe hiermit bekannt gemacht.
Dresden, am 27. März 1873.
Die Ministerien des Auswärtigen, der Finanzen
und des Innern.
Für den Minister: .
v. Thümmel. v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.
Seine Majestät der König von Sachsen, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von
Sachsen, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, und Seine Hoheit der Herzog
von Sachsen-Altenburg, von dem Wunsche geleitet, die von der neu gebildeten Actien=
gesellschaft
Sächsisch-Thüringische Ost-Westbahn, Zwickau-Weida
1873. 33