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Kaufungen,
Zinnberg,
Thierbach,
Markersdorf und
Altpenig
betroffen werden.
Dresden, am 27. März 1873.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.
31. Bekanntmachung,
die Aufhebung des Bezirksgerichts Eibenstock betreffend;
vom 1. April 1873.
Mit Genehmigung Sr. Majestät des Königs hat das Justizministerium die Auf-
hebung des Bezirksgerichts Eibenstock beschlossen, und ist zu diesem Behufe Folgendes
bestimmt worden:
1. Die Wirksamkeit des Bezirksgerichts Eibenstock als solchen und der gerichts-
amtlichen Geschäftsabtheilungen desselben, einschließlich des Handelsgerichts im Bezirks-
gericht, endigt mit dem 30. April 1873.
2. Vom 1. Mai 1873 an werden die Gerichtsämter Eibenstock, Schneeberg,
Schwarzenberg, Johanngeorgenstadt und Auerbach
in das Bezirksgericht Zwickau und
das Gerichtsamt Klingenthal
in das Bezirksgericht Plauen einbezirkt und die dem Bezirksgerichte Eibenstock
im Gemeindebezirke der Stadt Eibenstock übertragenen gerichtsamtlichen Geschäfte dem
Gerichtsamte Eibenstock überwiesen. ·
In dessen Folge haben von der gedachten Zeit an das Bezirksgericht Zwickau auf
die Bezirke der Gerichtsämter
Eibenstock, Schneeberg, Schwarzenberg, Johanngeorgenstadt und Auerbach
und das Bezirksgericht Plauen auf den Bezirk
des Gerichtsamts Klingenthal
den ihnen, beziehendlich zugleich als Handelsgerichten, verfassungsmäßig zugewiesenen
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