Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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Kaufungen, 
Zinnberg, 
Thierbach, 
Markersdorf und 
Altpenig 
betroffen werden. 
Dresden, am 27. März 1873. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
31. Bekanntmachung, 
die Aufhebung des Bezirksgerichts Eibenstock betreffend; 
vom 1. April 1873. 
Mit Genehmigung Sr. Majestät des Königs hat das Justizministerium die Auf- 
hebung des Bezirksgerichts Eibenstock beschlossen, und ist zu diesem Behufe Folgendes 
bestimmt worden: 
1. Die Wirksamkeit des Bezirksgerichts Eibenstock als solchen und der gerichts- 
amtlichen Geschäftsabtheilungen desselben, einschließlich des Handelsgerichts im Bezirks- 
gericht, endigt mit dem 30. April 1873. 
2. Vom 1. Mai 1873 an werden die Gerichtsämter Eibenstock, Schneeberg, 
Schwarzenberg, Johanngeorgenstadt und Auerbach 
in das Bezirksgericht Zwickau und 
das Gerichtsamt Klingenthal 
in das Bezirksgericht Plauen einbezirkt und die dem Bezirksgerichte Eibenstock 
im Gemeindebezirke der Stadt Eibenstock übertragenen gerichtsamtlichen Geschäfte dem 
Gerichtsamte Eibenstock überwiesen. · 
In dessen Folge haben von der gedachten Zeit an das Bezirksgericht Zwickau auf 
die Bezirke der Gerichtsämter 
Eibenstock, Schneeberg, Schwarzenberg, Johanngeorgenstadt und Auerbach 
und das Bezirksgericht Plauen auf den Bezirk 
des Gerichtsamts Klingenthal 
den ihnen, beziehendlich zugleich als Handelsgerichten, verfassungsmäßig zugewiesenen 
1878. 35
	        
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