Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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Er soll trocken sein und nicht an verkehrsreichen Straßen oder in der Nähe von 
stehenden Gewässern, sumpfigen Plätzen, Düngestätten oder Gewerbsbetriebslocalen sich 
befinden, welche ungesunde oder übelriechende Ausdünstungen verbreiten, oder wegen 
geräuschvollen Betriebs den Unterricht stören und belästigen. 
Die definitive Wahl des Platzes für ein neu zu erbauendes Schulhaus kann nur 
erfolgen, nachdem das Gutachten des Bezirksarztes in gesundheitspolizeilicher Beziehung 
eingeholt worden ist. 
Zunächst am Schulhause soll ein freier und trockener Platz für die im § 19 bezeich- 
neten Zwecke sich befinden. Muß das Schulhaus in der Nähe einer Straße erbaut 
werden, so legt man diesen Platz am besten zwischen Straße und Schulhaus. 
& 2. Die Mauern und Wände eines Schulhauses müssen so construirt sein, daß 
sie stets trocken sind. 
Insbesondere ist das gesammte Mauerwerk durch eine über dem Erdhorizonte und 
unter dem Fußboden des Erdgeschosses anzubringende Isolirschicht aus künstlichem 
Asphalt, Blei oder Glas gegen das Aufsteigen der Grundfeuchtigkeit sorgfältig zu 
schützen. 
Die Umfassungsmauern des Gebäudes sollen zu Sicherstellung der Trockenheit in 
den Innenräumen aus einem festen Materiale gut in Kalkmörtel gefertigt und selbst in 
dem obersten Stockwerke nicht unter 25 Centimeter stark sein. 
Ehe Mauern und Wände von dem Bezirksarzte für ausreichend trocken erklärt 
worden sind, darf ein neugebautes Schulhaus nicht bezogen werden. 
6ean 3Der Fußboden des Erdgeschosses soll mindestens 0,5 Meter über dem äußeren 
Boden liegen. 
Ferner soll da, wo eine Unterkellerung nicht vorhanden ist, die Dielung von Schul- 
und Wohnräumen des Erdgeschosses vor dem Aufsteigen der Feuchtigkeit aus dem dar- 
unter befindlichen Erdreiche und vor der daraus erzeugten Schwammbildung durch einen 
dichten Betonestrich oder durch einen in Cement gefugten Belag aus festen Mauerziegeln 
geschützt und das Mauerwerk in der Dielen= und Lagerhöhe ringsum mit Cement ver- 
putzt werden. 
Die Art der Aufbringung der Dielung, ob hohl und mit Circulation nach einem 
Schornstein, oder ob verfüllt und mit einem Canal längs der Frontmauer und mit 
Circulation nach einem Schornstein, kann dem Ermessen des ausführenden Technikers 
überlassen werden. 
#6#4. Die Schulzimmer werden am besten im Erdgeschosse des Schulhauses ein- 
gerichtet. Sind mehrere Stockwerke nöthig, so ist es angemessen, das Erdgeschoß für die 
jüngeren, die übrigen Stockwerke für die älteren Schüler zu bestimmen.
	        
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