Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

— 4 — 
Gefängnißstrafe wegen Annahme mildernder Umstände an Stelle von Zuchthausstrafe 
ausgesprochen wird. 
„Ausstoßung aus dem Soldatenstande“ 
findet nicht mehr statt, an ihre Stelle ist 
„Entfernung aus dem Heere oder der Marine“ 
getreten. 
ad 8 28, sub 6. Dem Schlußsatze wird die Anmerkung angefügt: 
„Vergl. übrigens 8 42, Absatz 2 des Militär-Strafgesetzbuchs für das 
Deutsche Reich.“ 
X. ac Beilage 2. An ihre Stelle tritt die sub II angefügte Beilage. 
aa 930 zu 2 und 6. Anstatt „Untersagung der Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte" 
zu setzen: 
„Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte."“ 
(ctr. § 32 des Reichsstrafgesetzbuchs.) 
ad 8 30, Anmerkung Zweiter Satz ist zu streichen und dafür zu setzen: 
zu 2. „In Betreff der Ansprüche von Mannschaften der II. Classe des Soldatenstandes 
auf Invaliden-Beneficien, siehe Gesetz, betreffend Pensionirung und Versorgung der 
Militär-Personen 2c., vom 27. Juni 1871, 8 80.“ 
— Seite 294 des Reichs-Gesetzblatts Nr. 31, vom Jahre 1871. — 
ad § 31, sub 2. Hier treten nachstehende Ehrenzeichen und Medaillen hinzu: 
für das Königlich Preußische eiserne Kreuz J. Classe . . . .. 2. K 1. 
" " -II-..... ALLE 
-- - - - -II.-amweißen 
Bande.P.E.J1-.92»s 
-dIeSachsIschegoldeneMIlitar Ferdienst- Medaille . G. H. M. 
-- - silberne — .. . . S. H. M. 
das Königlich Sächsische Erinnerungskrenz an den Feldzug 
1866 an gelb-blauem Bugen ——.h 
das Königlich Sächsische Erinnerungskreuz am blau-gelbem 
Bande....................... ÆIJKIFFO 
-dieSächsischegoldene Verdienst-Medaille ........ G. V. M. 
-- - silberne -........ S. V. M. 
für die Sächsische goldene Albrechts- Medaille ....... Axt-M 
-- - silberne -....... FAJII 
-- - goldene LebensrettunggI -Medaille . . . . . G. L. M. 
-- - silberne - -..... S. L. M. 
-- daoas Dienstzeihen S. D.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.