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und Bürgerschulen, an Realschulen J. und II. Ordnung, an Schullehrerseminaren und,
wenn sie die Prüfung in Sect. III. bestanden haben, als Lehrer der Mathematik und
der Naturwissenschaften an Gymnasien.
& 6. Das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts behält sich vor, in
der Uebergangszeit Realschülern, welche nach dem gegenwärtigen Lehrplane nur den
siebenjährigen Cursus der Realschule absolvirt, bei der Maturitätsprüfung aber aus-
gezeichnete Censuren erhalten haben, dispensationsweise die Zulassung zu Universitäts-
studien innerhalb der § 5 bezeichneten Grenzen zu gestatten.
Dresden, am 15. Mai 1873.
Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts.
Dr. v. Gerber.
Hausmann.
71. Bekanntmachung,
die Anlegung eines zweiten Geleises auf der Strecke Borna-Kieritzsch der Chemnitz-
Leipziger Staatseisenbahn betreffend;
vom 17. Mai 1873.
Da auf der zur Zeit nur eingeleisigen Strecke Borna-Kieritzsch der Chemnitz—
Leipziger Staatseisenbahn die Anlage eines zweiten Geleises beabsichtigt wird, und
behufs der Erwerbung des dazu erforderlichen Areals mit dem Expropriationsverfahren
vorgegangen werden soll, so macht das Ministerium des Innern unter Bezugnahme auf
die Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer Staatseisenbahn
von Chemnitz nach Leipzig betreffend, vom 1. Februar 1869 (Seite 23 fg. des Gesetz-
und Verordnungsblattes vom Jahre 1869) andurch bekannt, daß von der gedachten
Geleisanlage nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne die Fluren von
Borna,
Haulwitz,
Lobstädt und
Pürsten
betroffen werden.
Dresden, am 17. Mai 1873.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Schmaltz. Fromm.